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Originally Posted by Kuschelwolf
Hallo Detlef,
mit der Rechtssprechung in Deutschland ist das so eine Sache. Vielleicht könnte der Züchter in diesem Fall sein Recht versuchen einzuklagen, aber das bedeutet Kosten, Zeit und viel Nerven und dann ist es nicht gesagt, dass er damit vor Gericht auch tatsächlich Recht bekommen würde. Dann wir alle wissen, Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschieden Paar Schuhe.
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Das kann er nicht, da er mit dem Tierheim keinen Vertrag hat ..... er könnte höchstens den ehemaligen Besitzer verklagen ...... auf was ? Es wäre eine chance gewesen wenn der Abgeber den Hund in einer gewissen Frist zurück verlangt hätte und selbst da machen die meisten TH Theater.
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Und wenn das Tierheim erst einmal eingeschaltet ist, ist es meist schon zu spät. Und wie wir hier von Torsten bereits erfahren haben, stellt sich das TH wieder einmal ziemlich kleinlich an, wie ich bereits von ganz vielen Fällen gehört habe. Unsere TH wären nicht so voll, wenn sich die Verantwortlichen nicht immer so besch..... anstellen würden, so ist zumindest meine Erfahrung.
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Das ist wohl war, das man in solchen einrichtungen nicht immer zum Wohle der Tiere handelt (nicht in Jeder), sich mit Bürokratie (wir leben ja in einem solchen Staat) schützt und nicht nach dem Grundsatz handelt :"Wo ein Wille ist gibt es auch einen Weg der für beide Seiten hilfreich ist" , kann ich teilweise auch bestätigen.