Norbert zur Rechtslage über Wolfshunde der F 1 - F 4 Generation empfehle ich dir die Lektüre mit gesetzlichen Nachweisen meine homepage!
http://www.wolfdogs-siouxtala.de/6.html Bitte runter scrollen.
Aber selbst Markus Bathen vom NABU hat am 29.09.2010 aufgrund der MDR Berichts über TWH in facebook geschrieben, dass die Möglichkeit besteht F 1 und F 2 Tiere zu haben in Deutschland -wenngleich er und der NABU es nicht für gut halten, was auf einem anderen Blatt steht. Und es ist auch nicht genehmigungspflichtig. Es gibt in Deutschland kein Gesetz. Es gibt nur eine EU-Richtlinie! Wie gesagt, "Deutsche Sprache, schwere Sprache". Eine Richtlinie ist kein Gesetz! Es gibt in ein paar Bundesländern ein Gesetz, wonach die private Haltung von Wölfen genehmigungspflichtig ist. Aber eben nicht in allen. Von daher dürfte es doch schon einleuchten, dass die Haltung von Tieren, die nach Wölfen kommen, erst Recht keine Genehmigung verlangt werden kann.
Also hör auch, so nen Nonsense zu erzählen. Du arbeitest beim Arbeitsamt und bist kein Jurist geschweige denn Volljurist.
- Zensiert -
Ich lade jeden user ein, mich zu besuchen und sich selbst ein Bild zu machen. Die Videos, die man auf youtube und vielfach in facebook sehen kann, geben einen Eindruck wieder, den hier viele Menschen alle 3-4 Tage selbst erleben. Es ist kein fake, nichts ist gestellt, alles ist real.