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Old 10-12-2010, 23:42   #10
Torsten
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Welchen gesetzlichen Schutzstatus hat der Wolf in Deutschland und in Polen?
Im Ergebnis der Berner Konvention von 1979 steht der Wolf seit 1990 im vereinigten Deutschland unter Naturschutz, er unterliegt nicht dem Jagdrecht.
Der Wolf ist dem Anhang A der EU-Artenschutzverordnung von 1997 (VO (G) 338/97) zuzuordnen und damit nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BnatSchG § 10 Abs.2 Nr.11 a) eine streng geschützte Art. Darüber hinaus zählt er auch nach EU-Recht im Rahmen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie seit 1992 (Anhang IV der RL 92/43/EWG FFH RL) als prioritäre Art, für die Schutzgebiete auszuweisen sind.
Danach ist es verboten Wölfe zu fangen, zu verletzten, zu töten sowie ihre Wohn- und Zufluchtstätten aufzusuchen, zu beschädigen oder zu zerstören.
In bestimmten, streng geregelten Ausnahmefällen, besteht nach geltender Rechtslage allerdings die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Wolfes aus der Natur zu erwirken. Dies gilt auch für Mischlinge zwischen Wolf und Haushund, die gesetzlich dem gleichen Schutz unterliegen wie reinrassige Wölfe.
In Polen erfolgte die Unterschutzstellung ab 1993 zuerst kleinräumig und phasenweise in einigen Gebieten Westpolens. Seit 1995 steht der Wolf in fast allen Provinzen des Landes unter Naturschutz. In den drei wolfreichsten Wojewodschaften im Nordosten und Südosten Polens darf der Wolf seit 1998 nicht mehr bejagd werden. Seit dem ist der Wolf in ganz Polen geschützt.
Also sind Wölfe und Mischlinge geschützte Tiere, dürfen aber (wie du es sagst) in privater Hand gehalten werden ...???????????????????????
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es ist egal gegen Wen oder Was man kämpft, wichtig ist Wofür...!

Lieber stehend sterben – als knieend leben !
http://www.wolfs-hunde.com
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