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Old 11-12-2010, 12:01   #20
hanninadina
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Das sind die Ausführungen von Markus Bathen bei facebook vom 29.09. um 16.13 Uhr:

"
Markus Bathen
Bevor hier noch mehr Dinge durcheinander gebracht werden, als z.B. den Genetiker zum Nichtbiologen zu erklären, bringen wir es mal auf die gültige Rechtslage zurück, die für Deutschland zutreffend ist:
In der 1. und 2. Generation, tragen die... Nachkommen den Status der höher geschützten Art. Das ist der Wolf. Damit gelten die rechtlichen Bestimmungen des Artenschutzes und der Tierhaltung..."

und nach meinem rechtlichen Hinweis, kam das hier:

"Markus Bathen Genau, hier ist kein Hundeforum! Aber natürlich ist uns klar, dass viele Wolfsfreunde auch Hundefreunde sind.
Aber der NABU distanziert sich jedoch ganz klar von der Möglichkeit Wolfs-Hundmischlinge der 1. und 2. Generation als Haustiere zu ...halten. Das wären unhaltbare Gesetzeslücken, die schnellstmöglich beseitigt werden müssen!"

Also immerhin nix von F 1 - F 4. Aber leider konnte er mir nicht sagen, wo er diese für mich neue Variante her hat. Jeden Amtsveterinär oder Artenschützer der Naturschutzbehörden, den ich anspreche, mir zu sagen, wo sie das mit F 1- F 2 oder F 1 bis F 4 her haben, konnte mir bisher keine Antwort geben. Übrigens auch nicht die Sachverständige im dem Wolfsabschussprozess im Wendland, die Amtsveterinärin, die auch noch dipl. Biologin ist und sich sogar sehr für Wölfe interessiert.

Also da kann ich nur sagen als Volljurist, die Regeln habe ich präsentiert mit der EU-Richtlinie und den Vollzugshinweise der Deutschen Umweltministerkonferenz vom 13.03.2009 - die aber auch kein Gesetz sind. Das Problem ist einfach, es gibt kein Gesetz! Es gibt Gefahrtierverordnungen, die das Halten eines Wolfs regeln neben anderen "gefährlichen" Tieren, aber auch nicht allen Bundesländern. Aber es gibt kein Gesetz, dass F1- F 4 Wolfshundehaltung regelt. Deshalb können die Behördenmitarbeiter nicht antworten. Und bei aller Liebe, wenn man solche Sprüche kloppt, sollte man auch wenigstens die Rechtsgrundlage benennen können. Ich habe es getan mit wortwörtlichen Zitat:

"Im Gegensatz hierzu (Ziff. 10 der EG-VO 318/200 werden für das nationale Recht nur Hybride mit Beteiligung mindestens einer "reinen Art" vom Schutz erfasst. Für Kreuzungen zwischen domestizierten Formen und Wildtierarten (z.B. Wolfshunden) ist immer maßgeblich, ob das an der Kreuzung beteiligte Wildtier besonders geschützt ist. Kreuzungen zwischen zwei Hybriden fallen hingegen nicht unter die nationalen artenschutzrechtlichen Bestimmungen."


Also F 1 mit F 1 = F 2 oder F 1 mit Hund = F 2 oder F 1 mit F 3 = F 2 usw. usw. fallen nicht unter die Artenschutzbestimmungen.


Norbert und Torsten habt ihr eigentlich meine rechtlichen Ausführungen mit Nachweisen(!) auf meiner homepage bisher überhaupt gelesen? Ich hatte sie hier übrigens auch schon mehrfach niedergelegt. Was ist daran so schwer zu verstehen, dass die Deutsche Umweltministerkonferezn 2009 beschlossen hat, das nur Tiere bis F 1 einen Schutzstatus unterliegen?

Das ich noch weitergehe mit Hinweis auf den Inhalt der EU-Richtlinie 318/2008 (die neueste Fassung), weil der Schutzstatus sich nur auf "wilde" Wolfshunde der F 1 bis F 4 Generation bezieht, die dann auch noch in stabilen Populationen in der Natur leben müssen, habe ich auch mehrfach ausgeführt. Also nochmal im Klartext für Tiere, die vom Züchter kommen und nicht der Natur entnommen sind, gilt der Schutzstatus nicht!

Oder was meint ihr, warum die ganzen Zoos und Wildparks Gehegewölfe töten dürfen, obwohl keine Notwendigkeit besteht? Nach eurer Logik würden diese Wölfe auch unter Schutzstatus stehen, tun sie aber nicht.

Und genau mit dieser Begründung, dass die Regeln nur für "wilde" Wolfshunde gelten ist das Verfahren gegen Noomi u.a. auch eingestellt worden in 2009!

Ich hatte dich schon an anderer Stelle gebeten Norbert, nicht immer mehr rein zu interpretieren, als da ist. Wenn man mit Wölfen und Wolfshunden lebt und arbeitet, dann sind das immer Momentaufnahmen!

Auch die Frage an sich von dir, ob ich zu irgend etwas autorisiert sei, ist unpassend, weil jeder, der das WSC besucht, Fotos und Filme machen kann! Das Projekt läuft in einem öffentlichen Wildpark! Es gibt in den einschlägigen Medien doch genügend Veröffentlichungen von Fotos und Videos. Du hast hier schon wieder was hochgekocht, was allen geschadet hat! Aber so konntet ihr ja die Ausführungen zu meinen Kenntnissen, die ich über Wolfshunde habe von einem Prof. zur Kenntnis nehmen. Und er ist nicht der Einzige, der das so sieht. Sorry, musste nochmal sein.

Entschuldige Stefan, dass mich Norbert und Torsten nochmal zu Erklärungen gezwungen haben. Aber es dürfte ja nichts verwerfliches sein, wenn ich die Rechtslage schildere. Hier sind ja genügend Spezialisten, dann können Sie mir ja auch das Gegenteil beweisen - aber bitte mit aktuellen Regeln und nicht alten ehemaligen Gesetzen.

Last edited by hanninadina; 11-12-2010 at 12:04.
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