Das wäre vielleicht doch ein wenig übertrieben!
Allerdings: ist die 40 km Ausdauerprüfung nicht schon eine Arbeitsprüfung und muss von einem entsprechenden Richter abgenommen werden? Jedenfalls dann, wenn man sie als Zuchtzulassungsvoraussetzung in die Ordnung aufnimmt?
Und wenn man die BH als Arbeitsprüfung nehmen könnte, dann wäre das vielleicht eine Möglichkeit.
Eine Alternative wäre im Rahmen von Körung und Wesenstest, den Wesenstest so ausführlich durchzuführen, dass das Verhalten auch im Straßenverkehr bzw. bei viel Trubel beurteilt wird.
Dann ist jeder gefordert, im Vorfeld mit seinem Hund entsprechend zu arbeiten.
Wenn jetzt eine echte Leistungsprüfung eingeführt wird, wer hat dann noch Zuchthunde? Mit den jetzigen Welpen in dieser Richtung schon mal zu arbeiten, kann natürlich nicht schaden. Und dann in einigen Jahren vielleicht noch mal drüber nachdenken. Mal sehen, wie sich das alles entwickelt.
Gibt es eine Leistungsprüfung zur Zuchtzulassung eigentlich in den Ursprungsländern?
Gruß Marion