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Old 15-02-2011, 16:37   #24
hanninadina
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Danke Detlef, hast du schon mal auf meiner website gelesen? Dein Zitat bzw. das von Gesa Kluth ist missverständlich, weil unvollständig! Hier der ganze Paragraph:

"Hybride können unter der Voraussetzung in die Anhänge aufgenommen werden, dass sie in der freien Natur unterscheidbare und stabile Populationen bilden. Hybride Tiere, bei denen in den vier vorhergehenden Generationen in direkter Linie ein oder mehrere Exemplare einer Art des Anhangs A (u.a. der Wolf) oder B vorkommen, fallen wie reine Arten unter die Verordnung, auch wenn die betreffende Hybridenart nicht ausdrücklich in den Anhägen aufgeführt ist."

Es geht hier um Tiere, die in der Natur leben, sich dort "Hybrid" verpaaren und dann noch stabile Populationen bilden und nicht um F 1 oder F 2 pp TWHs, die von Züchtern bewusst gezüchtet werden! Das ist ein himmelweiter Unterschied. Oder einfach gesagt, Wildtiere versus Domestizierte Tiere. Ergo, diese Richtlinie gilt nicht für Wolfshundezucht!

Lies einfach auf meiner website, was ich dazu geschrieben habe. Es gibt hier aber sogar auch einen thread, der sich damit ausführlich beschäftigt. Das macht mich immer wieder verständnislos, dass die, die das gelesen haben, immer wieder vergessen - ich meine nicht dich. Ich hätte ja kein Problem damit, wenn mir jemand erklärt, dass ich da etwas falsch verstehe. Ich habe aber ein Problem damit, wenn nur der halbe Paragraph zitiert wird, was leider bei Nichtjuristen immer gerne schnell vorkommt und wenn sehenden Auges, etwas falsch interpretiert wird.

Christian
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