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Originally Posted by Heiko
Was die Körung einschließlich Wesenstest zwecks Wiederholung betrifft; folgender Vorschlag dazu:
Jugendpräsentation im Alter von 1-2 Jahren freigestellt.
Körung ab einem Alter von zwei Jahren Pflicht - zweimalige Wiederholung möglich.
Eine zweimalige Körung pro Jahr sollte möglich sein.
Begründung: Die Hündinnen werden zumeist erst in einem Alter von 2,5-3 Jahren zu ihrem ersten Wurf kommen, je nach Körzeitpunkt, oder nächster Läufigkeit.
Dadurch ist eine zu frühe Belegung ausgeschlossen und eine mehr geistige Reife der Hündin garantiert, um auch eine bessere Welpenaufzucht zu ermöglichen.
Für die Rüden (Altersmäßig) gilt dasselbe.
Die vom VDH vorgegebene Regelung halte ich für nicht Verantwortungsbewußt (Hündinnen im Alter von 18 Monaten schon belegen zu können). 
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Originally Posted by Bille
Hallo,
von unserem Verein für Eurasier kenne ich es so, daß die Hunde nach dem Ankören eine vorläufige Zuchtzulassung für 2 Würfe bekommen. Wenn ein bestimmter Prozentsatz der Nachkommen untersucht ist, so werden die Hund nochmals angekört und bekommen die entgültige Zuchtzulassung. Oft wird auch in die Körunterlagen geschrieben, ob man auf etw. achten soll, z.B Pigment, Ohrstellung, Wesen, beim TWH z.B. Schwanzlänge.
Die Verpaarung muß genehmigt werden. Über die Nachkommenuntersuchungen kann man die Zucht ein kleinens bischen kontrollieren, auch kann man durch die Genehmigungspflicht vermeiden, daß z.B. ein Rüde sehr oft eingesetzt wird. (Sollte eigentlich so sein).
Viele Grüße Bille
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Hallo (zum Thema)!
Wie schon (im anderen Thema) erwähnt; Körklassen einzuführen halte ich für die nächste Zeit (6-8 Jahre) für Unfug (wobei eine Körklasse nicht mit einer Arbeitsprüfung gleichzustellen ist).
Eine vorläufige Zuchtzulassung für zwei Würfe wird von mir (allgemein gesehen) für nicht zweckmäßig angesehen.
Dies würde nur einen Sinn verfolgen, wenn mehrmalig die gleiche Verpaarung wiederholt wird. Da dies aber überwiegend nicht der Fall ist und somit wieder neue Gene zugeführt werden, ist die Nachzucht auf etwaige Fehler nicht wirklich
kontrollierbar, die bei unserer Rasse (vom Zuchtaufbau her) noch sehr differenziert, auf leichte Fehler hin, zu sehen sind. Zumal noch eine Zuchtverzögerung mit einbegriffen ist, die man was ausländische Deckrüden betrifft (z.B. HD-Status) durchaus einbeziehen sollte!
Eine Genehmigung der Verpaarung ist von daher (ziemlich) unrelevant.
Außerdem kann nach VDH Bestimmung jederzeit die ZZL entzogen werden (was man so übernehmen sollte).
Weiterhin ist folgender Vorschlag einzubringen:
Die vom VDH für offen gehaltene Regelung; Anzahl der Würfe pro Hündin - sollte vom Club auf vier Würfe, bis zum Alter von acht Jahren, eingeschränkt werden. Stichpunkt ist dabei der Decktag, oder evtl. bei fünf Würfen der errechnete ca. Wurftermin.
Soweit Anregungen bisher und viele Grüße an die hoffentlich Nachdenkenden.
Meinungen dazu, hoffentlich von allen, sind gerne angebracht!
Viele Grüße
*einvdhnochnichtclubzüchter*