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Old 04-04-2011, 09:45   #5
Steffen
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Originally Posted by ThorstenOtto View Post
Mr. Pinguin hat doch tatsächlich die beiden Rüden als nicht dem Standart entsprechen mit einem SG 1 und SG 2 bewertet, da beide Rüden und das bitte langsam lesen .ÜBER 65 CM GROß WAREN UND SOMIT NICHT DEM RASSESTANDART ENTSPRECHEN.
Liegt das so in der Bewertung schriftlich vor?
Haben die Aussteller auch Widerspruch bei der Ausstellungsleitung eingelegt?
Wenn in der Bewertung diese Begründung so festgehalten ist und der Widerspruch von der Ausstellungsleitung abgelehnt wurde, kann man immer noch zum Anwalt gehen und und eine Schadenersatzklage einreichen (Rückerstattung Meldegebühr, Fahrtkosten etc.).
Wenn das öfter so durchgezogen würde, wird der VDH sich schon genauer überlegen, welcher Richter die Kompetenz für die Rasse hat.
Ansonsten vorher, bei unbekannten Richtern, einfach mal bei den "alten Ausstellungshasen" nachfragen und eventuell nicht ausstellen!
Eine kompetente Bewertung gibt es auf alle Fälle bei der Spezial-Rassehunde-Ausstellung, da dort fast immer Richter aus den Ursprungsländern genommen werden, die die Rasse schon viele Jahre richten und auch in der Lage sind eine große Anzahl von Hunden differenziert zu bewerten.
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Zwinger von der Wolfsranch
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Streite nie mit einem Idioten. Erst zieht er dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dann mit Erfahrung.
Steffen jest offline   Reply With Quote