Hallo Jeanette
Da hast du ganz schön Pech gehabt, mit deiner Hündin, das ist ärgerlich.
Denke mal, da wirst du mit Beschwerden bei dem Züchter wohl nicht viel weiterkommen, wegen Schadensersatz usw.
Kenne den Züchter persönlich und habe schon mehr Beschwerden deswegen gehört.
Es ist so, wenn der Welpe von dem Zuchtwart ohne Fehler abgenommen ist und du ihn wie besichtigt übernommen, gekauft und dafür unterschrieben hast, wirst du mit einer Klage wahrscheinlich nicht viel Erfolg haben. Musst dir den Kaufvertrag noch mal richtig durchlesen. Vielleicht kann man ja doch noch etwas machen, wegen einer nachträglichen Rückerstattung eines Teil des Kaufpreises.
Der Kaufvertrag sollte allgemein gesehen, für einen TW in allen nur möglichen Punkten sehr weit ausgearbeitet sein. Nicht so DSH mäßig. Habe selbst über die Jahre hinweg, in meinen Kaufverträgen, ständig mal wieder neue Punkte zugefügt und umgeändert. Was nur den Hunden zu Gute kommt!
Mit den Papieren, da wird es allerdings jetzt höchste Zeit. Mach mal etwas Druck bei dem Züchter. Erkundige dich doch mal beim holländischen Verband, oder auch beim VDH, die arbeiten da mit den Holländer etwas mehr zusammen.
Finde es aber super, dass du die Hündin natürlich behalten wirst!
Gruss