Hallo Ihr Lieben,
ihr wisst ja, dass ich mit der Thematik Hundebiss-Schadensersatz-Gericht pp. beruflich zu tun habe. Michael hat es rechtlich schon auf den Punkt gebracht, die fahrlässige Körperverletzung nach § 230 StGB ist massgebend. Übrigens bei jedem Verkehrsunfall, bei dem jemand verletzt wird, sei es noch so leicht, wird gegen den Verursache eine Strafverfahren wegen § 230 StGB eingeleitet. Kann auch gegen beide Parteien sein.
Zum konkreten Fall reicht ein Schild aus und was muss ggfls. da drauf stehen oder muss die Pforte/Tor geschlossen sein oder muss diese sogar gegen öffnen gesichert sein.
Ich habe gerade 2 solche Fälle, einmal ist der Mandant auf ein Grundstück gegangen, wo ein 3 jähriger größerer Mischlingsrüde (Berner Sehnen usw.) drauf lag. Am tor das Schild, "Ich brauche 5 Sekunden zum Tor und du"", na ja der Hund hat 2 x zugelangt in den Unterarm und in die Hand. Hat er natürlich vorher noch nie gemacht laut Halter. In dem Zuge habe ich nochmals die aktuelle Rechtsprechung durchforstet und es ist so wie Michael E. es sagt, massgeblich sind die Gerichte selbst. Meist sind die erstinstanzlichen Amtsgericht zuständig, weil die Schmerzengsgeld/Schadensersatzforderungen unter 5.000,--€ liegen. Der aktuell Tenor sieht also (von den üblchen Ausnahmen mal abgesehen so aus), dass du nicht nur ein Schild, das ernsthaft auf den Hund hinweist (und nicht die genannten und auch von Dieter vertrieben Spassschilder) und zu dem soll das Tor so geschlossen sein, dass ein Unbedarfter es nicht von allein öffnen kann!!! Es sollte so sein, wie Michael geschrieben hat, eine Klingel am Tor und dann wird von drinnen von Fall zu Fall entschieden, ob der Besucher raufgelassen wird oder nicht.
Grundsätzlich sehe ich es auch so, dass wenn der Besucher weiß, das dort Hunde sind aufgrund eines Schildes oder weil er sie sieht und geht trotzdem rauf, weil er sich nicht vergewissert hat, ob die Hunde weggeschlossen sind, hat er selber Schuld, weil es ist ja mein Grundstück. Da geht aber die Volks- und Richtermeinung weiter und sagt, jeder muss geschützt werden, auch auf deinem Grundstück.
Ich bin leider in der bedauerlichen Lage jetzt 3 Hundehalter verklagen zu müssen, weil die Haftpflichtversicherungen 2x gar nicht und einmal nicht genug zahlen wollen.
Also sicher ist sicher!!! Und es spielt überhaupt keine Rolle, ob TWH oder anderer Hund.
Übrigens, so schön ich ein TWH-Schild finde, ich finde es auch nicht gut, ein Warnschild und sei es nur mit einem lustigen Spruch drauf mit einem TWH zu verbinden. Es ist nun mal das Rotkäppchensyndrom da und das lässt sich nicht weg diskutieren. Liebe Dieter und Norbert, ihr schießt da für meinen Geschmack sehr über das Ziel Hinaus.
Schönes Wochenende
Christian
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