Lieber Olaf,
ich werde ja nicht müde Dich etwas zu lernen:
Eine "Nachfrage" zu einer "sofortigen Kündigung" wie auch eben von Dir oben zitiert bedarf es einer Zustimmung der anderen Partei, aus den Grund der Fristenwahrung. Wenn allerdings die andere Partei diese Zustimmung erteilt ist dies gegenseitiges Einvernehmen.
Ansonsten bedarf es einer fristgerechten Kündigung.
Ich hoffe Dir damit geholfen zu haben.
Viele Grüße
Markus
__________________
Bei allem immer viel Spaß wünschen:
Der Franke mit der besten Freundin von allen und Bragi, Sohn Odins und dessen Gemahlin Freya und dessen Tochter Ayla :-)
|