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Originally Posted by Steffen
Ich sehe schon, hier werde ich unsere Experten zu Rate ziehen müssen, um genau zu klären welche Rechte hier greifen.
Dann werde ich mal Christel und Christian um Hilfe bitten, uns in dieser Sache weiterzuhelfen.
Bis dahin gilt selbstverständlich: "Im Zweifel für den Angeklagten." und die Abmahnung ist aufgehoben. 
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Steffen - hast du nicht was vergessen???
Da du KEINE rechtliche Grundlage hast, mein Zitat zu zensieren, bitte ich dich auch darum, dieses wieder aufzuheben.
Gruss, Petra