Bezüglich des Beißunfalls habe ich eben einen Zeitungsbericht im Internet gefunden. Persönliche Daten und Ortsangaben, die evtl. auf den Halter oder Züchter schließen lassen, habe ich durch *** ersetzt:
Hundehalter spricht von tragischem Zwischenfall
10.3.06
*** : Ermittlungen nach Bissen
Wegen des Hundebiss-Vorfalls in ***, bei dem ein elfjähriger Junge schwere Kopfverletzung davontrug (wir berichteten am Samstag), hat sich nun der **-jährige Halter des Tschechischen Wolfshundes zu Wort gemeldet. Er sei „äußerst betroffen", jedoch könne ihm kein Verschulden angelastet werden, sagte *** der RHEINPFALZ. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts auf fahrlässige Körperverletzung.
Der *** aus *** erklärte, dass zum Zeitpunkt des Vorfalls am Fasnachtsdienstag sich der Hund im Hof befunden habe, den ein über zwei Meter hohes Tor verschließe. Das Hoftor liege von der Straße genau 18 Meter zurückversetzt. Deshalb müsse auch niemand die Straße wechseln, wenn er nicht am Hoftor vorbeilaufen wolle. „Ich selbst hielt mich an diesem Nachmittag im Hof auf und musste feststellen, dass offensichtlich jemand den Hund von außen gereizt hat", gab *** an. Plötzlich sei der Hund derart heftig gegen das Tor gesprungen, dass ein Teil des Schlosses zerbrochen sei und das Tor sich geöffnet habe. Der Hund sei auf die Straße gelaufen und so sei es zu dem „tragischen Zwischenfall" gekommen, so ***.
Normalerweise, beteuert er weiter, gehe der Hund eher zutraulich auf Menschen zu. Er habe mit dem fünf Jahre alten Tier die Welpen- und Hundeschule besucht. Außerhalb seines Anwesens führe er ihn immer angeleint.
*** Vater gab unterdessen an, dass in den letzten Wochen „wiederholt ein etwa zwölfjähriger Junge in Begleitung eines Mädchens" am Tor des Anwesens erschienen sei, die den Hund „erheblich gereizt" hätten. „Die Beschreibung dürfte auf den verletzten Jungen zutreffen", so ***, der die Angelegenheit seinem Anwalt übergeben hat.
Die *** Polizei will in dieser Woche den Fall an die Staatsanwaltschaft weiterleiten, wenn alle Zeugen gehört worden sind. Nach Angaben von Inspektionsleiter *** geht es dabei um den Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung. „Bei den Untersuchungen soll geklärt werden, ob eine schwere Fahrlässigkeit vorliegt oder gar keine. Das soll aber die Staatsanwaltschaft klären."
Nach Zeugenbefragungen sei der Hund jedoch zuvor unauffällig gewesen. Eine Frau sei einmal „minimal verletzt" worden, als der Hund an ihr hochgesprungen sei, „sie hat außerdem ausgesagt, dass der Hund nicht gefährlich sei", erklärte *** (Polizist). Die Frage von Schadensersatz müssten die Betroffenen mit ihrer Versicherung klären.
Quelle: DIE RHEINPFALZ
Regionalausgabe: *** Zeitung
Datum: Nr. 58
Datum: Donnerstag, den 09. März 2006
Seite: Nr.15
Das wirft wieder ein ganz anderes Bild auf die bisher hier beschriebene Beißattacke.
Gruß an alle
Dieter Mückter
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