Hallo
na gut dann muß man jetzt mal abwarten wie es weiter geht , ich habe an der Sache ein pers.Interesse, da mir wie schon gesagt , von eben dem Herr F.... geschrieben worde , das ich erst eine zuchtzugelassene Hündin brauche umeinen Zwingernamen zu bekommen / schützen . Wenn dem wirklich so ist , dann ist Garus Zwingername unrechtmäßig vom VDH vergeben worden . Wenn das durchgeht , kann ich natürlich auch auf einen Zwingernamen bestehen und das hier als Beispiel bringen .
Ich will nur hoffen , das da nicht wieder gewisse Leute ihren Einfluß beim VDH geltend gemacht haben und so wieder einmal von hinten herum an was gedreht haben an was sie besser nicht drehen sollten .
Grüße
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