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Old 05-02-2004, 15:16   #8
Torsten
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Originally Posted by Kerstin
Hallo!
Leider bist Du als Halter immer mitverantwortlich und somit mithaftbar.
Also Nr. 1 Private Haftpflicht, sowohl für Dich als auch für die Hunde.
Hallo ist in diesem Fall aber nicht so ganz richtig , wenn man sich an die bestehende Satzung hält und alles so befolgt wie es gefordert ist ( Leinenzwang ) hat Sie keine Konsequenzen zu erwarten . Ein Tier muß vom Halter so verwart sein , das von ihm für sich und andere keine Gefahr ausgeht !!! und die Gefahr geht ja wol in diesem Fall von dem freilaufenden Hund aus !!! Was ist wenn ich keinen Hund an der Leine habe sondern mein Kind an der Hand ? Dann bin ich wol in dem Fall auch mit verantwortlich , weil ich mit meinem Kind spatzieren gehe ?
Der einzige Vorwurf , der entstehen könnte , ist , das Sie mit drei großen Hunden , die Sie mit eigener Kraft nicht unter Kontrolle bringen würde ( begründet durch das Gewicht der Hunde und Ihr Eigens ) gleichzeitig gegangen ist . Aber in der Satzung steht nicht wie viele Hunde Sie führen darf , es steht nur darin , das Sie die Tiere ordnungsgemäß laut Satzung zu führen hat . Aber vorausschauend sollte ein erwachsener Mensch schon handeln , das heißt auch in diesem Fall nicht unbedingt mit drei so großen Hunden mitten durch den Ort zu gehen .
Gruß
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es ist egal gegen Wen oder Was man kämpft, wichtig ist Wofür...!

Lieber stehend sterben – als knieend leben !
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