Torsten, selbst wenn Du Deine Hunde artig angeleint hast und es kommt Ihnen etwas unangeleintes dazwischen (egal ob Hund oder Kind ) und es passiert etwas, dann bist Du mithaftbar. Nennt sich Gefährdungshaftung und ist bei Hunden, Auto, etc immer gegeben.
Von diesen "Gegenständen" geht prinzipiell eine Gefahr aus, die Du verhindern/vermeiden musst. So ist das in D!
Egal ob mit oder ohne Leine. Noch dümmer wirds nur wenn Leinenzwang herrscht-dann ist das ganze neben der Ordnungswidrigkeit noch grob fahrlässig und Versicherung muss ggf. auch nicht zahlen.
Gruß
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