Hallo Gabi!
Ich würde an deiner Stelle nichts unternehmen denn das ist nicht deine Arbeit.
Aber falls es dich persönlich interessiert hole doch mal Auskunft über das Polizeigesetzt §§ 1,3,5,7,60,66 .... und über Landesverwaltungsvollstreckungsgesetze §§ 2,18,19,20 ...
Diese Untelagen bekommst du bestimmt vom Ordnungsamt.
Meine persönliche Erfahrung ist, das es von Stadt zu Stadt oder Gemeinden große unterschiede gibt was die Verurteilung angeht.
Gruss Bianca