Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, daß eine
gute Hundehaftpflicht- sowie eine Privathaftpflicht (möglichst ohne Deckungsgrenze) unerläßlich sind. Die decken so ziemlich alles ab. Und mit den §§ ist es von Gemeinde zu Gemeinde verschieden, und alles kann man einfach nicht voraussehen. Ich habe mal von einem Patienten gehört, daß sich ein Husky aus einer zum Zwinger umgebauten Garage durch eine Backsteinmauer geknabbert hat (hinter einer Hütte) und dann dem Nachbarn 27 Zuchgänse gelyncht hat, und zwar am Stück. Sowas ist einfach nicht vorhersehbar oder nur zu vermeiden, indem man Hundehaltung generell verbietet. Und das ist ja wohl nicht in unserem Sinn.
Ralf