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Old 09-02-2004, 22:10   #7
citywolf
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Hallo Beowulf!

Das stimmt leider nicht so ganz! Für große Hunde (40/20) ist weder polizeiliches Führungszeugnis noch Begleithundeprüfung erforderlich. Das gilt nur für Listenhunde. Die BH ist allerdings auch für diese nicht gefordert. Der Sachkundenachweis ist dann erforderlich, wenn nicht mindestens 3 Jahre ein großer Hund ohne Auffälligkeiten geführt wurde. Außerdem ist ein Mikrochip Plicht und die Anmeldung beim Ordnungsamt. Maulkorb- und Leinenzwang sowie Führungszeugnis kann dann gefordert werden, wenn ein Hund egal welcher Größe auffällig wurde durch beißen, gefahrdrohendes Anspringen u.ä. und dadurch in Liste 1 aufgenommen wurde. Das kann auch rasseunabhängig geschehen.
Der Sachkundenachweis für Liste 1 muss beim Amtstierarzt, der für Liste 2 und 40/20 Hunde kann auch bei zugelassenen Stellen, z. B. anderen Tierärzten, Hundevereinen abgelegt werden.
Für die Maulkorb- und Leinenbefreiung der Listenhunde muss ein Wesenstest abgelegt werden, der nur für dieses eine Hund-Halter-Gespann gültig ist. Dafür reicht die BH nicht!
Nachzulesen im Internet unter Landeshundeverordnung NRW, Verwaltungsvorschriften.

Gruß Marion
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