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Old 12-08-2006, 01:12   #6
Roentgenfee
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Originally Posted by littlepeet
§ 242 StGB ...
Sehr geehrte Frau Kalchofner,

wer mit Paragraphen um sich wirft, sollte sich etwas genauer informieren, bevor man Menschen andeutungsweise einer Straftat beschuldigt.

So wie ich die Fakten sehe, und wie man klar an Hand der Beiträge hier im Forum erkennen kann:

Besitzerin A möchte ihren Hund in gute Hände geben und verschenkt ihn an Frau B.

Hiermit ist der Besitz des Hundes von Frau A auf Frau B übergegangen.

Frau A ist mit Übergabe des Hundes nicht mehr Besitzerin, sondern Frau B. Frau B erkennt, dass das Halten des Hundes in ihrer Familie nicht möglich ist und übergibt den Hund an Herrn M.

Somit ist Herr M. Besitzer des Hundes. Das sind die Fakten, an denen nichts zu rütteln ist. Von einer Straftat kann hier wohl in keinster Weise eine Rede sein, sondern um mündlich abgeschlossene Übergabeverträge.

Eine Straftat kann jedoch die üble Nachrede sein, dass jemand dafür bekannt sei, andere übers Ohr zu hauen. Wenn ich Roland Homberger wäre, bekämen Sie jetzt von mir eine Strafanzeige wegen Rufmord.

Ihr Beitrag vermittelt hier den Eindruck, dass es Ihnen in keinster Weise darum geht, einem TWH-Welpen ein gutes Zuhause zu verschaffen, sondern hier nur Streit zu schüren. Ich denke, dass dies für Sie "ein Schuss" wird, der für Sie gewaltig nach hinten los gehen wird.

Ich gehe davon aus, dass Sie in den nächsten Tagen unangenehme Post erhalten werden.

MfG

Dieter Mückter
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