Hallo an alle!
Über die Reaktion von manchen Forumsteilnehmern kann man nur den Kopf schütteln und sich über ihr Rechtsempfinden wundern.
Wer lesen kann, ist nämlich klar im Vorteil:
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Originally Posted by Alfort
zu meiner Person: Ich bin die grausame mittlerweile ehemalige Besitzerin von Skelkur.
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Hier kommt klar zum Ausdruck, dass die ehemalige Besitzerin keine Besitzansprüche geltend macht, weil sie sích selbst als
ehemalige Besitzerin bezeichnet.
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Originally Posted by Alfort
@Dieter: Auch hier nochmal vielen vielen Dank, das Du so schnell Dich um den Kurzen gekümmert hast. Es ist wirkoich schön zu wissen, das er so ein tolles zu hause nun hat. Ein Traum. Und ich hoffe Du musst nicht nochmal im Gartenhaus übernachten.
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Wie vereinbaren sich diese Sätze mit dem Vorwurf des Diebstahls?
Die Unverschämtheiten einiger Forenteilnehmer grenzen auch in meinem Fall an Rufmord und ich überlege inzwischen, ob auch ich rechtliche Schritte gegen die Rufschädiger einleiten werde.
Wen wundert es da, dass die rufschädigenden Äußerungen aus einer "Ecke" kommt, die gerade zu diesem Fall besser geschwiegen hätte.
Wo waren denn die Mitglieder des ach so seriösen Clubs, als Hilfe benötigt wurde? Wäre ich Mittwoch Abend nicht nach Wuppertal gefahren, hätte die Gefahr bestanden, dass der Kurze im Tierheim gelandet wäre.
Da landen nämlich Tiere, weil skrupellose und nur am Profit orientierte Züchter sich nicht der Mühe unterziehen, abzugebende Tiere nur in solche Hände zu geben, wo ein dauerhafter und artgerechter Verbleib sicher gestellt ist.
Dass Skelkur bei Frau Alfort gut sozialisiert wurde, daran habe ich keine Zweifel, sonst würde er sich ganz anders verhalten. Wer etwas Erfahrung im Umgang mit TWHs besitzt, merkt sofort, dass mit dem Tier gearbeitet wurde.
Wer aber einen TWH an Personen abgibt, die alleinstehend und berufstätig sind, der weiß auch, dass ab einem gewissen Zeitpunkt der Ärger quasi vorprogrammiert ist. Ich nenne so etwas verantwortungslos gegenüber dem Hund und dem zukünftigen Halter, denn der wird ja offensichtlich im Unklaren darüber gelassen, was so alles passieren kann, wenn so ein Kleiner alleine gelassen wird.
Wäre ich Züchter, würde von mir keine alleinstehende, berufstätige Person einen TWH-Welpen erhalten, auch dann nicht, wenn er noch so bettelt. Das möchte ich weder dem Tier noch den Welpeninteressenten antun.
Und wenn jetzt noch irgend jemand Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Eigentumsübertragung haben sollte und gleichzeitig meint, Besitzansprüche an Skelkur zu haben, kann er diese auf dem Rechtsweg einklagen. Ich habe keine Lust mehr, mich zu diesem Thema weiter zu äußern. Die Zeit möchte ich lieber mit Skelkur verbringen als vor dem Computer.
Gruß an alle, denen das Wohl der Tiere wichtiger ist als die Befriedigung von Profitgier durch den Verkauf von Tieren.
Dieter Mückter