Quote:
§ 242 StGB
Einen Diebstahl begeht, wer einem anderen eine fremde bewegliche Sache in der Absicht wegnimmt, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.
Der Versuch ist strafbar.
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Ach und da du nur was festgetellt hast , hast du auch gleich den betreffenden Paragraphen mit angeführt . Petra ich bin vielleicht nicht so bewandert wie du , aber ich kann schon erkennen , wenn mich jemand für etwas beschuldigt was so nicht wahr ist .
Also , lass es sein .