Hallo zusammen!
Steffen hat Folgendes geschrieben: Verfasst am: 05.10.2003, 14:37 Uhr #3578
Quote:
„Der Besitzer muss volljährig, physisch, psychisch und finanziell belastbar sein!“
Was bedeutet das im einzelnen?
Erst mit Volljährigkeit ist eine Person unbeschränkt geschäftsfähig und kann somit durch eigene Willensäußerung einen Vertrag wirksam schließen.
Zum Beispiel durch einen Kaufvertrag über den Erwerb eines TWH.
Damit tritt für sie auch Haftung und Schadenersatzpflicht ein.
Physisch gefestigt bedeutet eine gewisse körperliche Konstitution.
So sollte der Hündinnen Besitzer mindestens 50 kg Körpergewicht und 150 cm Körpergröße aufweisen, für Rüden Besitzer mindestens 60 kg Körpergewicht und 160 cm Körpergröße, damit das Massen- und Größenverhältnis eine Mindestsicherheit bewahrt.
Umgekehrt sollte der Besitzer nicht erheblich übergewichtig sein. Das heißt in Zahlen, dass das Körpergewicht nicht mehr als 20% der Körpergröße über 100 cm überschreiten sollte. (ausgenommen durch Muskelaufbautraining)
Beispiel:
Ein 180 cm großer Mann sollte maximal 96 kg wiegen ( 80 über 100, davon 20% sind 16, also 80 + 16= 96 kg).
Eine 160 cm große Frau nicht mehr als 72 kg.
Warum?
Damit eine der Natur des TWH entsprechende Ausdauerbelastung geboten werden kann.
Beispiel:
Ein TWH Besitzer sollte mit seinem Hund mindestens 5 km am Stück zügig gehen können und dafür nicht länger als 1 Stunde brauchen.
Man bedenke, dass für die zukünftige Zuchtzulassung 40 km bei Radfahren in etwa 3-4 Stunden angesagt sind und das sollte jeder Besitzer locker mit seinem Hund selbst können.
Wer erheblich übergewichtig und damit fettleibig ist, wird über kurz oder lang Probleme in den Knie- und Hüftgelenken bekommen, zum Beispiel Arthrose.
Er kann ohne Probleme nicht mehr lange laufen, geschweige joggen und wird sowieso schon kurzatmig halb dem Herzinfarkt nahe sein. Starke Raucher sollten da auch nachdenklich werden.
So ist eine dem TWH gerechte Auslastung nicht möglich und führt zu Frustration und Krankheit.
Außerdem sollte der Drang nach Bewegung in frischer Luft für einen TWH Besitzer Pflicht sein.
Nur in einem gesunden Körper steckt auch ein gesunder Geist.
Somit wären wir zunächst bei der Ernährung. Es ist sehr wahrscheinlich, das wenn sich der Besitzer gesund ernährt, auch der TWH entsprechend sein gesunde Kost erhält. Hier ist es unerheblich ob der TWH selbstzubereitetes Futter oder Fertigfutter bekommt. Es ist sicherlich besser dem TWH seinem Alter und seiner Bewegung entsprechendes qualitativ sehr gutes Fertigfutter zu kaufen, als selbst Futter, ohne unter Berücksichtigung ernährungswissenschaftlicher Kenntnisse zusammengestellt, zu verabreichen. Nur wer das gewährleisten kann, sollte das fabrizieren.
Zur Psyche sei gesagt, dass es sich eigentlich von selbst versteht, dass ein TWH Besitzer im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte sein muss und nicht Drogen und Alkohol abhängig ist. Letzteres überschneidet sich wieder mit gesunder Ernährung und körperlicher Belastbarkeit.
Die Verantwortung die der Besitzer gegenüber seinem Hund und anderen Menschen zu tragen hat, darf nicht durch benebelte Sinne gemindert werden.
Genauso wenig ist der TWH dazu da eigene Schwächen mit ihm zu übertünchen und sich vor anderen damit zu profilieren.
Ein TWH Besitzer muss charakterlich stark und sicher sein!
Der finanzielle Aspekt ist nicht nur bei der Anschaffung eines TWH zu sehen. Viel wichtiger sind die Folgekosten, wie die fixen Kosten. Dazu zählen die Futterkosten, dass man jederzeit, wie schon oben erwähnt, seinem Hund ein ausgewogenes Futter bieten kann, genauso aber auch die jährlichen Tierarztkosten für Untersuchungen und Impfungen.
Die variablen Kosten sind weniger planbar, aber trotzdem zu berücksichtigen, da gerade sie einen finanziell schwer belasten können, wenn man kein Finanzpolster hat.
Hier zählen zunächst eventuelle Umbauten und Neuanschaffungen für die Unterbringung des TWH. Das kann ein neuer Zwinger mit Auslauf und bei Bedarf eine komplette Zaunerhöhung des Grundstücks, aber auch Autotransportbox oder sogar Hundeanhänger sein.
Auch der jährliche Urlaub muss neu geplant werden, denn man sollte seinen Hund schon mit in den Urlaub nehmen, schließlich gehört er ja zur Familie.
Das kann schon Mehrkosten verursachen, aber auch wenn es nicht anders geht die Unterbringung beim Züchter oder anderen TWH Besitzern.
Sollte der TWH doch einmal erkranken darf die finanzielle Situation keine Rolle spielen bei der ärztlichen Behandlung, hier sollte alles unternommen werden, damit er wieder genesen kann.
Letztendlich möchte man ja auch mit anderen Besitzern Erfahrungen austauschen und seine eigenen weitergeben. Dazu dienen Wolfshundelager und -treffen, zu welchen man fährt, aber auch der Austausch über das Internet, hier sind wieder Kosten für Computer und Internetzugang zu berücksichtigen. Will man seinen Hund ausstellen kommen noch weitere hinzu für Fahrt und Gebühren.
Fazit:
Es ist nicht leicht sich einen TWH zu leisten und artgerecht zu halten. Hier sollte sich jeder Interessent genau im Klaren sein, ob er diesem gerecht werden kann oder nicht. Ansonsten sollte man zum Wohle des Hundes auf ihn verzichten!
Und Besitzer sollten sich immer wieder fragen, bin ich meinem Hund noch ein Vorbild und gleichwertiger Kamerad und wenn nicht, wie kann ich es schnellstens wieder ändern.
Steffen Baldamus
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Steffen hat Folgendes geschrieben:
Quote:
RPaul hat Folgendes geschrieben:
Neufassung der Nürnberger Rassegesetze, oder was ?
Mit Rassegesetze hast Du gar nicht so unrecht.
Nur sind das die Tschechoslowakischen Wolfshundrasse-Haltergesetze! (TWHHG)
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Steffen hat Folgendes geschrieben:
Quote:
Heiko hat Folgendes geschrieben:
Warte schon ganz gespannt auf die Studie, wenn das Material dann mal ausgewertet und bearbeitet ist!!
Der Beitrag wird mal unter Artikel erscheinen.
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Der Link zum Thema:
http://www.wolfdog.org/php/index.php...t=1111&start=0
Sind nach nun fast 3 Jahren die Tschechoslowakischen Wolfshundrasse-Haltergesetze (Mindestanforderungen) fertig, (und wenn) wann werden sie vom Freien Club (oder den Clubs) verabschiedet/eingeführt ??
@ all: In Zeiten wo die Schutzhundearbeit mit TWs stark propagiert wird, sowie die ersten Stimmen nach Wesenstests für Halter

laut werden, steht erst die Frage der Mindestanforderungen noch offen.
Zumindest mal für die SchH-"Sportler", da doch bei der Schutzhundearbeit die Hunde sehr stark bis "extrem" angereizt/"scharf" gemacht werden

und somit auch kontrollierbar sein müssen

- natürlich auch in Alltagssituationen. :cool!
Damals war es eine Diskussion zwischen 5-6 Leuten. Heute schreiben einige mehr - von daher ist für reichlich Gesprächsstoff gesorgt.
Nehmt ihr die Mindestanforderungen (TWHHG) für voll - oder bedarf es einiger Änderungen ??
Grüße