Danke lieber "Timber" - das gleiche wünsch?ich dir und Heiko auch...!
Vielleicht sollte man die Liste der wünschenswerten Anforderungen an die Halter von TWH. noch um die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses erweitern, d.h. der Interessent sollte keine Vorstrafen haben.
Es ist mir bewußt, daß das in der Praxis von einem Züchter wahrscheinlich schlecht bis gar nicht realisierbar ist, schließlich will dieser sich ja nicht mit einer solchen Anforderung die "Kunden" verprellen, da schon die Frage danach übel genommen werden kann.
Andererseits wäre es aber m.E. sicher gut und sinnvoll, so zu verfahren bzw. so verfahren zu können.
( Und wir reden hier ja ohnehin in der Theorie.)
Gruß Smartwolf
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