Hallo Norbert,
rechtlich relevanter ist das TierschutzG als bundesgesetz. Eine Satzung spielt da keine Rolle. Im Gegenteil wenn man es auf die Spitze treiben wollte, müssten diese Regelungen gestrichen werden.
Die Logik geht mir auch zu weit, damit die abzugebenden Hunde nicht auch noch Welpen in die Welt setzen. Das ist aus meiner sicht ein Witz, weil der hohen Anzahl an Hunden, spielt das prozentual gesehen überhaupt keine Rolle. Und da meine ich auch die Straßenhunde in anderen Ländern, zumal diese ja immer häufiger nach Deutschland gebracht werden, obwohl die Tierheime voll sind!
Christian
|