Quote:
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz es nicht ausschließt, einem muslimischen Metzger eine Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten (Schächten) von Rindern und Schafen zu erteilen, um seine Kunden entsprechend ihrer Glaubensüberzeugung mit Fleisch zu versorgen.
|
Zu unserem Staat fällt einen wirklich nichts mehr ein , wenn die hier Fleisch essen wollen , sollen sie sich auch an die Gesetze des Landes halten in dem sie leben ( es zwingt sie doch keiner hier zu sein ). Als Nächstes wir denen dann noch die Blutrache genehmigt ........
Was ist Deutschland nur für ein jämmerliches Land gewoden ..........