HHallo  
ich habe mein Grundstück ( 2500 qm ) mit stinknormalen Maschendrahtzaun ( 1,50m hhoch ) umfriedet. 30 cm vor dem Maschendrahtzaun befindet sich - ebenfals als Grundstücksumfriedung -ein Weidezaun ( der nicht verboten ist ) .  
Meine Hunde sind Tag und Nacht frei auf dem Grundstück - auf dem ganzen Grundstück -  sie kennen die Wirkung des Weidezaunes und haben für sich entschieden , nicht dran zu gehen ( sie haben die Wahl -also keiner zwingt sie ) Eine Genehmigung für einen 2m hohen Zaun habe ich nicht bekommen ( Bauamt / Innenbebauung ) , also griff ich zu dem Weidezaun , nach vorheriger Absprache mit dem Amtstierarzt , der nichts einzuwenden hatte . Durch den Weidezaun haben meine Hunde sicher nicht mehr die vollen 2500 qm zur verfügung , da er ja insgesammt ein par Meter vom Grundstück abschneidet , also haben sie so ungefähr nur noch 2350qm zu ihrer Verfügung . Das ist allemale besser als sie Nachts im Zwinger zu verwahren .  
 
Gruß
		 
		
		
		
		
		
		
			
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