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Originally Posted by Outlaw-T
HHallo
ich habe mein Grundstück ( 2500 qm ) mit stinknormalen Maschendrahtzaun ( 1,50m hhoch ) umfriedet. 30 cm vor dem Maschendrahtzaun befindet sich - ebenfals als Grundstücksumfriedung -ein Weidezaun ( der nicht verboten ist ) .
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Sofern der Weidezaun sich vom Hund aus gesehen vor dem Maschendraht befindet wäre das jetzt eine juristisch interessante Frage, laut der Amtstierärztin hier in Groß Gerau sowie dem Amtstierarzt in Freyung ist es zur Einfriedung bei Hunden verboten. §3 Abs.11 des Bundestierschutzgesetzes sowie der dazugehörigen Hundehaltungsverordnung. Ich werde morgen mal einen einschlägig informierten Juristen fragen.
Ina