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Sofern der Weidezaun sich vom Hund aus gesehen vor dem Maschendraht befindet wäre das jetzt eine juristisch interessante Frage, laut der Amtstierärztin hier in Groß Gerau sowie dem Amtstierarzt in Freyung ist es zur Einfriedung bei Hunden verboten. §3 Abs.11 des Bundestierschutzgesetzes sowie der dazugehörigen Hundehaltungsverordnung. Ich werde morgen mal einen einschlägig informierten Juristen fragen.
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Ja Ina , er befindet sich auf der Innenseite meines Grundstückes , kannst du auch auf dn Fotos sehen . Du zittierst hier Paragraphen , die sich auf einen Zwinger oder Zwingeranlagen beziehen. Bei dem keine Stromführenden Leitungen in Sprunghöhe sein dürfen . Aber frag ruhig mal nach - ich lerne gern dazu .
Gruß Torsten