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Old 29-01-2007, 21:24   #2
halfbreed
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Stalking

Unter Stalking (deutsch: Nachstellung) wird hierzulande das willentliche und wiederholte Verfolgen oder Belästigen einer Person verstanden, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann.



Mögliche Stalking-Handlungen

* häufige Telefonanrufe/SMS (zu jeder Tages- und Nachtzeit)
* häufiger Schriftkontakt per Brief oder E-Mail
* penetranter Aufenthalt in der Nähe (Herumtreiben)
* Verfolgen durch zum Beispiel Hinterherlaufen oder -fahren
* Kontaktaufnahme über Dritte, auch am Arbeitsplatz
* unerwünschtes Zusenden von Geschenken, Blumen
* Verbreitung von Diffamierungen und Unwahrheiten auf jegliche Art



* Nachrichten an der Haustür, am Auto hinterlassen
* Erkunden der Tagesabläufe
* Gleiche Freizeitaktivitäten betreiben
* Waren oder Dienstleistungen auf Namen des Opfers bestellen
* Eindringen in Wohnung
* Zerstören von Eigentum
* Verfolgen / Aufspüren des Ex-Partners in Internetforen und dessen Diffamierung


Gegenwärtige Gesetzeslage

Ein eigener Straftatbestand „Stalking“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland vom Bundestag am 30. November 2006 beschlossen. Die Änderungen betreffen § 238 StGB und § 112a StPO. Der Gesetzgeber schließt damit Strafbarkeitslücken. Daneben werden weitere einzelne mögliche Elemente des Nachstellens von speziellen Tatbeständen - beispielsweise Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Nötigung - erfasst. Das Gesetz sieht bei Belästigung mit Todesfolge eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren vor.
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