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Old 04-05-2007, 06:44   #76
ck.one
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nur noch ergänzend, bevor ich mich aus diesem thema raushalte, weil ich wie scho erwähnt zugebe, nicht den background zu haben, eine hexenjagd ist in meinen augen absolut nix entschärfendes!!!
im gegenteil

"Hexenverfolgungen fanden vorwiegend in Mitteleuropa während der Frühen Neuzeit statt. Grundlage für die massenhafte Verfolgung durch die kirchliche und vor allem die weltliche Justiz war die damals verbreitete Vorstellung von einer vom Teufel geleiteten Verschwörung gegen das Christentum.

Die Mehrheit der Opfer waren Frauen, welche man dann Hexe nannte; etwa ein Viertel waren Männer, Hexer genannt, und vereinzelt auch Kinder.

Einzelne Fälle von Prozessen gegen der Magie verdächtigten Menschen sind dagegen fast weltweit und aus vielen Zeiten bekannt. Der Hexenbegriff, der für die besonderen frühneuzeitlichen Ereignisse geprägt wurde, sollte hierfür nicht verwendet werden. In sogenannten „Tierprozessen“ wurden auch Tiere der Hexerei beschuldigt. [...]

Verfahren bei Hexenprozessen
Das Verfahren bei Hexenprozessen der Frühen Neuzeit war nach folgendem Muster aufgebaut:

Anklage.
Oft ging einer tatsächlichen Anklage eine jahrelange Phase des Gerüchtes voraus. Die Anklage konnte auf Grund einer Denunziation erfolgen, die von einer bereits inhaftierten Hexe – möglicherweise unter der Folter – erfolgt war, eine sogenannte Besagung. Selten gestand man vermeintlichen Hexen das Recht auf eine Verteidigung zu.

Inhaftierung.
Gefängnisse im heutigen Sinne gab es in der Frühen Neuzeit noch nicht, deshalb hielt man die Angeklagten in Kellern oder Türmen gefangen. Die heute noch an vielen Orten anzutreffenden Hexentürme waren aber oftmals gar keine reinen Hexentürme, sondern meist allgemeine Gefängnistürme, teils auch einfach nur Türme der Stadtmauern. Zu Beginn des Prozesses wurde die Angeklagte vollständig entkleidet und rasiert (Depilation). Das tat man, damit sie kein "Zaubermittel" verstecken konnte bzw. um ihre Zauberkraft zu brechen. Dann wurde sie am ganzen Körper nach einem "Hexenmal" untersucht.

Verhör.
Man unterscheidet in der Regel drei Phasen des Verhörs: die gütliche Befragung, die Befragung mit Vorzeigen und Erklären der Folterinstrumente und die peinliche Befragung, bei der die Folter Anwendung fand.

Gütliche Befragung: Die eigentliche Befragung durch die Richter. Die Fragen waren sehr detailliert, sie umfassten beispielsweise den Geschlechtsverkehr mit dem Teufel, die "Teufelsbuhlschaft" und Absprachen bzw. Verabredungen mit ihm.

Territion: Gab die Angeklagte kein "Geständnis" ab, folgte die Territion (dt. Schreckung), d. h., das Zeigen der Folterwerkzeuge und ihre genaue Erklärung.

Peinliche Befragung: Nun folgte das Verhör unter der Folter (die Peinliche Befragung der Angeklagten), was häufig zu einem "Geständnis" führte. Dabei wurden eventuelle "Schutzvorschriften" wie die Begrenzung der Folter auf eine Stunde, Pausen während der Folter etc. meist nicht beachtet. Im Rahmen von Hexenprozessen fiel meist die Beschränkung der Folteranwendung auf eine Stunde weg, da man hier von einem crimen exceptum (Ausnahmeverbrechen) ausging, was besondere Härte verlangte. Häufig kamen Daumenschraube, Rad, Streckbank und Spanischer Stiefel hierbei zum Einsatz. Ebenso galt bei Hexenprozessen oftmals die sonst übliche Regel nicht, dass man einen Angeklagten nur dreimal der Folter unterwerfen dürfe und wenn bis dahin kein Geständnis vorliege, er freizulassen sei. Im Hexenhammer wurde dazu geraten die verbotene Wiederaufnahme der Folter ohne neue Beweise als Fortsetzung zu deklarieren.

Das offizielle Gerichtsverfahren sah keine Hexenprobe vor, ja eigentlich galt ein Verbot ihrer Anwendung. Dennoch griffen viele Gerichte in den verschiedensten Teilen des Deutschen Reiches auf sie zurück. Die Bewertung der Hexenproben war ebenso unterschiedlich wie überhaupt ihre Anwendung. Manchmal galten die Hexenproben als starker Beweis, manchmal als schwacher. Folgende Hexenproben sind die bekanntesten:

Wasserprobe (auch als Hexenbad bezeichnet)
Feuerprobe (kam jedoch äußerst selten vor)
Nadelprobe (hier wurde das sogenannte Hexenmal gesucht)
Tränenprobe
Wiegeprobe
Geständnis. Niemand durfte in der Frühen Neuzeit ohne ein Geständnis verurteilt werden - das galt auch für die Hexenprozesse. Doch aufgrund der Regeln in der Anwendung der Folter war die Wahrscheinlichkeit, ein Geständnis zu erlangen, bei Hexenprozessverfahren um ein Vielfaches höher als bei anderen Prozessen.
Befragung nach Mitschuldigen (Besagung). Da die Hexen laut der Hexenlehre auf den Hexensabbaten ihre Mitgenossen trafen, mussten sie diese auch kennen. In einer zweiten Verhörphase wurden die Angeklagten nun nach den Namen der anderen Hexen bzw. Hexenmeister befragt, eventuell auch wieder mit erneuter Anwendung der Folter. Dadurch wurde die Liste der Verdächtigen unter Umständen immer länger, da unter Folter immer neue Menschen beschuldigt wurden, ebenfalls Hexen zu sein. Das Resultat waren regelrechte Kettenprozesse.
Verurteilung.
Hinrichtung. Auf das Verbrechen der Hexerei stand die Strafe des Feuertodes, also der Scheiterhaufen, auf dem man lebendig verbrannt wurde. Die "Hexe" wurde an einen Pfahl inmitten eines Reisighaufens gefesselt, woraufhin der Reisighaufen entzündet wurde. Als Akt der Gnade galt die vorherige Enthauptung, Erdrosselung oder das Umhängen eines Pulversäckchens um den Hals. " (Wikipedia.de, Hexenverfolgung)
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