Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 07-18-2007, 10:24 PM   #76
Freyamette
Junior Member
 
Registriert seit: Jul 2007
Beiträge: 31
Standard

Zitat:
Zitat von Outlaw-T Beitrag anzeigen
Abschließend mal was von Canis (auszugsweise)zum Thema :

In Deutschland braucht jeder Halter eines Wolf-Hund-Mischlings eine Genehmigung. Und zwar deshalb, da die Spezies Wolf (Canis lupus) auf Anhang II des Washingtoner Artenschutzabkommens steht und dadurch eine besonders geschützte Art im Sinne § 20e des Bundesnaturschutzgesetzes darstellt. Der Prozentsatz des „Wolfsblutes“ ist dabei unerheblich, egal ob 90% oder nur 10%, jeder Hybride fällt unter diese Schutzmaßnahme. Die Begründung ist logisch uns simpel zugleich. Hybriden können zwar gezähmt, aber niemals wie Hunde domestiziert werden, da der Prozeß der Domestikation erst über Hunderte von Generationen erreicht wird. Die Haltung von Wolf-Hund-Mischlingen unterliegt § 10 Abs. 2 der Bundesartenschutzverordnung. Für Transport und Vermarktung muß eine internationale CITES-Genehmigung eingeholt werden. Deutschland hat diesbezüglich eine ausreichende Gesetzeslage. Im Gegensatz zu Österreich, das kein diesbezügliches Bundesgesetz aufweist. Wölfe sind zwar ebenfalls reglementiert, nicht aber deren Hybriden. Wolf-Hund-Mischlinge zu züchten, bedeutet Tierquälerei, da für diese Hybriden kein adäquater Lebensraum gefunden werden kann.
Dieser Definition nach sind auch alle Rassewolfshunde Hybriden.Also besorgt euch schon mal Cites!Das mal so am Rande.
__________________
"Seelig sind die Unwissenden, denn Ihnen gehört die Welt!" Martin Luther

Geändert von Steffen (07-18-2007 um 11:43 PM Uhr) Grund: Zitattags korrigiert!
Freyamette jest offline   Mit Zitat antworten