Ich finde Evi`s Vorschlag, dem Besitzer zu zeigen, wie der Hund mit Dir läuft, gut.
Wenn Dein Verwandter für Dein zur Rede stellen taube Ohren hat, frag ihn doch, ob Du den Hund ausführen kannst, damit er sieht, wie sein Hund bei Dir läuft. Es ist ein
Versuch, vielleicht klappt es. Ansonsten gebe ich den anderen Recht, solange der Hund
nicht verwahrlost ist, greift kein Tierschutz ein. Dann mußt Du schon mit eigenen Augen sehen, daß er ihn schlägt. Ich hoffe für das Tier, daß Du etwas bewirken kannst.
Gruß Karin
sehen, daß er
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