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Old 26-11-2009, 23:10   #6
Beowulf
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Hallo Leute!
Wieso ein Hundeführerschein? Wir hier in NRW haben eh das strengste Landeshundegesetz. Unteranderem wird hier der Sachkundenachweis (Hundeführerschein) für 20/40 Hunde und Listenhunde gefordert. Man muss ihm vorlegen wenn man seinen Hund beim Ordnungsamt anmeldet und noch keine 3 Jahre einen 20/40 oder Listenhund hatte. So dies ist die Theorie und jetzt die Praxis.

Erst heute (und sowas passiert fast jeden Tag) kommt mir eine Frau mit einen, doch so problemlosen Normalhund der Rasse Labrador (20/40 Hund) entgegen. Schreit schon von weitem "Meiner kann nicht mit Rüden" und versucht dabei mit ihrem Labby in den Wald auszuweichen. Ich gehe weiter auf dem Weg und halte meinen Rüden wie üblich ca. 6 m vor der Begegnung mit den anderen Hund am Halsband fest. Der Labby dreht durch, zerrt seine Führerin wild geifernd ca. 8 m auf mich zu. Sie war in keinstem Fall in der Lage diesen Hund zu halten oder zu kontrollieren.

Sie hätte aber laut unseren Landeshundegesetz die nötige Qualifikation haben müssen um ihren Hund kontrollieren und führen zu können.

Andere Sache. Was soll ich von der Qualifikation anderer Hundeführer halten, wenn mich erwachsene Hundeführer fragen ob mein Hund lieb sei? Mich dann verständnislos ansehen wenn ich frage, ob ich einen Hund oder ein Kind dabei habe. Es gibt weder liebe Kinder noch liebe Hunde. Das Verhalten was wir als"lieb" bezeichenen ist einzig und allein eine momentane Verhaltensweise des Hundes oder Kindes, was wir positv finden. Die richtige Frage wäre gewesen, ob mein Hund mit anderen Hunden verträglich, oder ähnliche Begriffe, ist.
Dies ist meine Ansicht über den unkontrolliert wucherden Paragrafenwahn, der gar nichts bringt. Sehes so wie Torsten.

Gruss
Beowulf
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