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Vieux 23/11/2006, 20h23   #1
citywolf
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Par défaut Genehmigung zum betäubungslosen Schlachten

Pressemitteilung Nr. 64/2006 BVerwG 3 C 30.05 23.11.2006

Genehmigung zum betäubungslosen Schlachten für Muslime trotz Verfassungsänderung

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz es nicht ausschließt, einem muslimischen Metzger eine Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten (Schächten) von Rindern und Schafen zu erteilen, um seine Kunden entsprechend ihrer Glaubensüberzeugung mit Fleisch zu versorgen.

Das Tierschutzgesetz verbietet grundsätzlich das betäubungslose Schlachten. Es sieht aber eine Ausnahmegenehmigung vor, um den Bedürfnissen der Angehörigen von Religionsgemeinschaften zu entsprechen, denen zwingende Glaubensvorschriften den Genuss des Fleisches von Tieren verbietet, die vor der Schlachtung betäubt worden sind.

Der Kläger ist türkischer Staatsangehöriger und sunnitischer Muslim. Er lebt seit ca. 25 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland und betreibt eine Metzgerei. Er macht geltend, zwingende religiöse Vorschriften untersagten ihm und seinen muslimischen Kunden den Verzehr von Fleisch vor der Schlachtung betäubter Tiere. Für die Versorgung seiner muslimischen Kunden erhielt er deswegen bis Anfang September 1995 Ausnahmegenehmigungen zum Schlachten ohne Betäubung. Unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 1995, mit dem die Versagung einer zur Versorgung von sunnitischen Muslimen mit Fleisch- und Wurstwaren begehrten Ausnahmegenehmigung für rechtmäßig befunden worden war, verweigerte der Beklagte dem Kläger die Erteilung weiterer Ausnahmegenehmigungen. Nach Erfolglosigkeit der hiergegen eingelegten Rechtsmittel erhob der Kläger Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht hob durch Urteil vom 15. Januar 2002 die klageabweisenden Gerichtsentscheidungen auf und verwies die Sache an das Verwaltungsgericht zurück. Es stellte fest, dass die Entscheidungen, die die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Schächten ablehnten, den Kläger in seinen Grundrechten verletzten. Die Vorinstanzen haben daraufhin den Beklagten dem Grunde nach verpflichtet, dem Kläger eine Ausnahmegenehmigung zum Schlachten ohne vorherige Betäubung zu erteilen. Hiergegen hat der Beklagte Revision mit der Begründung eingelegt, mit der Einfügung des Tierschutzes als Staatszielbestimmung in das Grundgesetz hätten sich die Gewichte zugunsten des Tierschutzes verschoben.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision zurückgewiesen. Das Gesetz beabsichtige, sowohl den betroffenen Grundrechten als auch den Zielen des ethischen Tierschutzes Rechnung zu tragen. Dem diene die an enge Voraussetzungen zum Schutz der Religionsfreiheit geknüpfte Ausnahmevorschrift für ein betäubungsloses Schlachten. Hieran habe sich durch die Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz nichts geändert. Eine andere Betrachtung würde einen vom Gesetzgeber nicht beabsichtigten Vorrang des Tierschutzes bedeuten.

BVerwG 3 C 30.05 – Urteil vom 23. November 2006
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Vieux 23/11/2006, 20h34   #2
Joswolf
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Und die Religions Gemeinschaften entsprechen den Kanibalen? Zwingender Glaubensvorschriften den Genuss des Fleisses von Menschen? Ist das auch erlaubt? Ich verstehe immer weniger von Deutsches Gesetz.
Jos
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Vieux 23/11/2006, 21h30   #3
timber-der-wolf
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Envoyé par Joswolf
Und die Religions Gemeinschaften entsprechen den Kanibalen? Zwingender Glaubensvorschriften den Genuss des Fleisses von Menschen? Ist das auch erlaubt? Ich verstehe immer weniger von Deutsches Gesetz.
Jos
Hallo Jos,

nicht nur Du verstehst die deutsche Rechtsprechung nicht. Jeder normale Mensch schüttelt schon mit dem Kopf. Da sind Täter wichtiger zu schützen als die Opfer.
Asterix und Obelix würden heute sagen: "Die spinnen, die Deutschen". Und damit hätten sie sicher wohl auch Recht.
In jedem Land der Welt muss ich mich als Gast an den Gesetzen und Geflogenheiten des Gastlandes halten. Da müssen z.B. sogar amerikanische Soldatinnen verschleiert in ihrer Freizeit außerhalb des Militärstützpunktes rumlaufen - weil es für Frauen dort halt gesetzlich vorgeschrieben ist. Ob mir persönlich das gefällt ist eine andere Sache. Wenn ich aber da leben wollte, muss ich es halt akzeptieren, oder da bleiben wo ich hingehöre.
Nur hier in Deutschland, macht man sich vor all und jedem krumm, da kann jeder mit (fanatischen) Gaubenszwängen kommen, und bekommt von deutschen Gerichten noch Recht. Armes Deutschland.
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Vieux 24/11/2006, 00h31   #4
Torsten
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz es nicht ausschließt, einem muslimischen Metzger eine Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten (Schächten) von Rindern und Schafen zu erteilen, um seine Kunden entsprechend ihrer Glaubensüberzeugung mit Fleisch zu versorgen.
Zu unserem Staat fällt einen wirklich nichts mehr ein , wenn die hier Fleisch essen wollen , sollen sie sich auch an die Gesetze des Landes halten in dem sie leben ( es zwingt sie doch keiner hier zu sein ). Als Nächstes wir denen dann noch die Blutrache genehmigt ........

Was ist Deutschland nur für ein jämmerliches Land gewoden ..........
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Vieux 24/11/2006, 12h18   #5
Dajka
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Par défaut Genehmigung zum betäubungslosen Schlachten

hallo norbert, und alle andern

ich kann euch nur zustimmen!

sowas gehört Verboten!!!

Gruß Birgit
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Vieux 24/11/2006, 12h38   #6
Joswolf
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Das dove ist, es ist schon verboten. Man darf Gesetzlich Tieren nicht schaden ohne Grund. Aber offenbar ist den Grund von Glauben genug. WAS IST ABER MIT RECHTEN VON TIEREN? Ich frage mich fast wie gerade Ich hir jemals gelandet bin. Wo bin ich rein geraten, Deutschland. Entschuldigung Ihr wolfsfreunden, Ihr seit nicht gemeint.

Jos
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Vieux 24/11/2006, 18h33   #7
hanninadina
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Solange die alten Säcke -sorry - weiter an der Macht sind- egal welcher colour -, werden die einfach den II.Weltkrieg-FRust nicht los! Deshalb müssen wir deutschen alles ertragen, ob es nun sinnvoll ist oder nicht. Es ist echt bekloppt, dass wir gehalten sind, uns nach den anderen Kulturen zu richten, wenn wir in deren Ländern sind, und bei uns können die machen was sie wollen.

Christian

P.S. Ich bin alles andere als ein rechter oder etwas ähnliches. Nur allein sachbezogen kann man (ich) das nicht nachvollziehen. Darum, es wird langsam Zeit, dass die Kriegsgeneration abdankt.
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Vieux 24/11/2006, 21h02   #8
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Envoyé par hanninadina
P.S. Ich bin alles andere als ein rechter oder etwas ähnliches. Nur allein sachbezogen kann man (ich) das nicht nachvollziehen. Darum, es wird langsam Zeit, dass die Kriegsgeneration abdankt.
Christian,
nicht nur die! Die 68er sind ja genauso beklopt. Schlimm ist nur, das man im eigenen Land von solchen Leuten sofort in die rechte Ecke gestellt wird, wenn man sich mit gesunden Menschenverstand äußert. Ich bin mir sicher, dass Du das kennst und weist, wie ich es meine.
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Vieux 25/11/2006, 00h25   #9
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Jungs - ihr habt vollkommen Recht !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Vieux 25/11/2006, 14h45   #10
FreierFranke
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Hallo zusammen,

ich selbst halte dies auch menschlich für ein sehr unglückliches Urteil. Allerdings sehe ich die Glaubensfreiheit in Deutschland als eine große Errungenschaft an. Leider kollidierte diese hier mit den Tierschutz.

Hier hätte man nicht Juristen fragen müssen, sondern Vertreter von anderen Glaubensgemeinschaften die das "Schächten" betreiben und den Tierschutz um zu einer gemeinschaftlichen Lösung zu kommen. Leider ist dies in unserer Gesellschaft nicht mehr möglich.
Also muß man abwarten und auch weiterhin (ich mache dies schon seid langem!) seine Meinung schriftlich oder mündlich oder bei Veranstaltungen kund tun. Damit ist zumindest die Hoffnung gegeben, das Politiker auf Bundesebene oder EU-Ebene neue Gesetze schaffen, die den Tierschutz einen anderen Stellenwert geben.
Die selben die Bär und Wolf abschießen lassen fordern den Artenerhalt in Afrika! Prima! Wir schaffen es nicht, aber andere sollen dies durchführen in Ihrem Land, obwohl diese nicht wissen wie sie Ihre Kinder ernähren sollen!

Schreibt doch mal sachlich an den verschiedenen Parteien in Deutschland auf Landes- und Bundesebene und bittet um eine Antwort. Ich bekomme sachliche, auf meine E-Mails eingehende Antworten bisher nur von einer Partei, von einer zweiten teilweise! Die anderen verweisen immer auf Ihre Web-Site oder bestätigen lediglich den Eingang meiner Schreiben und dann hört man nie mehr etwas davon.


Viele Grüße

Markus
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Vieux 25/11/2006, 17h29   #11
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Hallo zusammen,
hier ein paar Links, pro und contra schächten


http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%A4chten

http://www.tagesschau.de/video/0,,OI...al_NAV,00.html

http://www.morgenwelt.de/611.html

http://www.vgt.ch/media/movie32-schaechten.htm

http://www.islam.de/7587.php
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Vieux 25/11/2006, 22h35   #12
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Hallo zusammen,

ich möchte zu meinen vorherigen Beitrag noch etwas ergänzen!
Wenn Glaubensfreiheit sich über andere Errungenschaften wie z.B. Tierschutz hinwegsetzen kann ist dann Glaubensfreiheit Handlungsfreiheit?

Falls ja, dürften bestimmte Glaubensrichtungen Ihren Ehepartner folgedessen auch nach seinen Tod verbrennen und verspeisen?
Oder ist das Erbrecht in Deutschland ein anderes nur wenn man einen anderen Gluben angehört?
Oder das Steuerrecht?
Nein! Da bleibt komischerweise alles beim alten!

Markus
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Vieux 25/11/2006, 23h39   #13
Torsten
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Glaubensfreiheit ist eine Sache , sich an Gesetze halten , denen fügen und sie auch anerkennen , wenn ich mir das Land als das ausgesucht habe in dem ich leben möchte eine andere. Wenn die Muselmanen hier ihre Bedingungen nicht haben , sollen sie doch da hin gehen , wo sie es so machen können wie sie es gern haben .Manchmal habe ich den Eindruck , das wir hier in Deutschland , bei " Wünsch dir was " sind .
Wenn unsere Politiker und der ganze Schwanz endlich mal das bornierte Entschuldigungsdenken wegen diesem Trottel Adolf Natzi ablegen würden , würden sie auch in der Lage sein , vernünftige Urteile/ Entscheidungen zu treffen. Die Generationen heute , haben doch mit dem braunen Scheiß nichts mehr zu tun . Es wurde deswegen schon genug bezahlt ............. einmal muss aber auch gut sein .
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Vieux 26/11/2006, 12h56   #14
Roentgenfee
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Glaubensfreiheit ist eine Sache , sich an Gesetze halten , denen fügen und sie auch anerkennen , wenn ich mir das Land als das ausgesucht habe in dem ich leben möchte eine andere...
Hallo Torsten, hallo @all,

dieses Gerichtsurteil ist für mich, auch wenn ich mich keinesfalls damit identifizieren kann, mehr als verständlich. Bereits vor vielen Jahren erlaubte man einer anderen Religionsgemeinschaft das Schächten. Sie durften straffrei das tun, was den Moslems bis zu diesem Gerichtsurteil verboten war.

Dieses Gerichtsurteil schafft nur die Gleichberechtigung unter den Religionen, die es bis dato nicht gab. Besser wäre es, wenn unsere Politiker den Mut aufbringen würden, das Schächten generell per Gesetz zu verbieten. Doch darauf werden wir wohl lange warten müssen, weil jeder Politiker Angst vor einer bestimmten Keule hat, die immer dann geschwungen wird, wenn einer bestimmten Gruppierung in unserem Land die Argumente ausgehen oder für sie eine Diskussion unangenehm wird.

Gegen diese Lobby sind wir leider machtlos.

Gruß an alle

Dieter Mückter
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