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Clubs & Rechtliches Informationen über TWH - Clubs in anderen Ländern, TWH-Bestimmungen und Clubregeln

 
 
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Old 30-03-2005, 14:06   #1
Dajka
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Default Freilaufende Hunde auf landwirtschaftlichen Flächen

Es ist untersagt und verboten seinen Hund auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und Wiesen während des Wachstums und der Beweidung frei laufen zu lassen und diese mit Kot zu verunreinigen.
Es gilt ein Betretungsverbot während der Wachstumsphase.
Dies kann unter Umständen bis zu 15000¤ kosten
darum wird darauf hingewiesen auf den Wegen zu bleiben, den Kot wieder mitzunehmen oder seinen Hund im eigenen Garten auslaufen zu lassen.
Gemäss des LNatSchG §37Abs1,64Abs2 Ziffer18+19 §37Abs.4 und LLG§28Abs.1

So stand es im Neulinger Amtsblatt,LK Pforzheim Baden-Württemberg
Frohe Ostertage

Birgit
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Man kann versuchen Euch zu ändern, aber man kann auch die Zeit sinnvoll nutzen!
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Zwinger von der Gölshäuser Lücke
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