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Clubs & Rechtliches Informationen über TWH - Clubs in anderen Ländern, TWH-Bestimmungen und Clubregeln

 
 
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Old 04-02-2004, 22:13   #1
rene-gabi
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Default Wer kann helfen? - Gesetze

Hallo!

Ich heiße Gabi und habe zwei Berner Sennenhunde (Ben, 8 Jahre, und Devito, 4 Jahre) sowie einen TWH (Cheenook, 10 Monate).

Tja, eigentlich - so muß ich jetzt feststellen- lag Steffen mit seinem Thema "Mindestanforderungen eines TWH an seine Besitzer" gar nicht mal so falsch (zumindest sieht es jetzt die "Gesetzgebung" in unserem Ort so vor). In unserer Ortssatzung ist u. a. folgendes festgelegt:

"Jeder Hundehalter hat sicherzustellen, daß Hunde den in Abs. 4 genannten Bereichen (bewohnte Gebiete, usw.) nur von Personen geführt werden, die von der körperlichen Konstitution her in der Lage sind, die Hunde jederzeit sicher an der Leine zu halten. Die Leine muß so beschaffen sein, daß der Hund sicher gehalten werden kann. Sie darf nur so lang sein, daß keine Gefahr von dem Hund ausgehen kann." usw.

Bei einem Gespräch mit der "Ordnungshüterin" unseres Ortes stellte sie folgende Bedenken an:

Was ist, wenn meine 3 Hunde von einem anderen (vielleicht freilaufenden) Hund angegriffen werden, ich den Angriff nicht abwehren kann, sich meine Hunde wehren und ein evtl. Schaden (am anderen Hund evtl. ???) entsteht.

Sie möchte wissen, ob und wie sie dann gegen mich vorgehen kann, weil ich in diesem Moment meinen Hunden körperlich nichts entgegen setzen kann. Im Grunde ist dies ja eine gute Frage, da die Hunde zusammen mind. 120 kg auf die Waage bringen. Andererseits stellt sich mir dann aber auch die Frage, ob man dann im Winter bei evtl. Glatteis niemals mit auch nur einem Hund an der Leine auf die Straße darf.

Ich hab ihr zumindest schon einmal erklärt, daß meine Berner eine Begleithundeprüfung mit mir gemacht haben, Cheenook jetzt in Ausbildung beim THW ist, usw.

Also, wer kann mir zu Gesetzmäßigkeiten in dieser Richtung Auskunft geben? Ich wäre für Eure Hilfe sehr dankbar, da mir unsere "Ordnungshüterin" sozusagen zur Aufgabe gemacht hat, mich in dieser Richtung zu erkundigen, damit sie im Fall der Fälle Bescheid weiß (sie wollte sich in dieser Richtung nicht betätigen und hat mir diese Aufgabe auferlegt).

Ich danke Euch und hoffe auf viele hilfreiche Antworten

Gabi
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