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Originally Posted by Outlaw-T
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Sofern der Weidezaun sich vom Hund aus gesehen vor dem Maschendraht befindet wäre das jetzt eine juristisch interessante Frage, laut der Amtstierärztin hier in Groß Gerau sowie dem Amtstierarzt in Freyung ist es zur Einfriedung bei Hunden verboten. §3 Abs.11 des Bundestierschutzgesetzes sowie der dazugehörigen Hundehaltungsverordnung. Ich werde morgen mal einen einschlägig informierten Juristen fragen.
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Ja Ina , er befindet sich auf der Innenseite meines Grundstückes , kannst du auch auf dn Fotos sehen . Du zittierst hier Paragraphen , die sich auf einen Zwinger oder Zwingeranlagen beziehen. Bei dem keine Stromführenden Leitungen in Sprunghöhe sein dürfen . Aber frag ruhig mal nach - ich lerne gern dazu .
Gruß Torsten
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Darüber habe ich micht gerade heute mit der Amtstierärztin unterhalten. 1. ist Zwinger nicht als das definiert was wir so als Zwinger ansehen, wenn Du Zwinger als eine Vorrichtung zum Abhalten des Hundes vom Rest des Gartens anssiehst ist ein Gehege auch ein Zwinger. 2. ist der Bezug auf den Zwinger nur in der Hundehaltungsverordnung aufgeführt, in Paragraph 3 Abs. 11 des Tierschutzgesetzes gilt es für alles was durch Anwendung von Schmerzen Bewegung eingrenzt oder hervorruft, das ist in Deinem Fall so. Auch eine Veröffentlichung in der tierärztlichen Praxisliteratur zu den beiden Gesetzen sieht es genauso.
Ob das ganze logisch oder sinnvoll ist ist dabei rein juristisch nicht unbedingt ausschlaggebend.
Ina