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Wölfe & Wolfshunde Informationen über Wölfe und FCI-anerkannte Wolf(s)hunderassen |
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#1 |
Senior Member
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Nur zur Info, die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach dem netto Einkommen und bemisst sich dann nach Tagessätzen. Es wäre interessant zu wissen, wie hoch der Tagessatz ist. Denn daraus ergibt sich die eigentlich Höhe der Strafe. Sind es z.B. 90 Tagessätze, dann müsste er, wenn er das nicht zahlen kann, für 3 Monate in den Knast. 30 Tagessätze sind also ein Monat umgerechnet. Geht man z.B. davon aus, dass der Jäger, der nur 4.000,--Euro zahlen muss, monatlich 2000,--Euro verdient, sind das sozusagen nur 2 Monate Strafe. Das ist gelinde gesagt, echt nen Witz.
Christian |
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#2 |
Junior Member
Join Date: Jul 2008
Location: Nederland en Zweden
Posts: 25
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Und Jäger sager immer : Wir sind Naturschützer
![]() Geld für eine Waffe hat er, aber kein Geld für einen Handy? Maximal 30 cent hat einen Anruf mit dem Naturschutzverbund gekostet. Die 4 Patronen sind schon tuerer ![]() |
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#3 | |
Junior Member
Join Date: Jul 2006
Posts: 208
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![]() Quote:
aber ist gute sache das er consequenzen sein, und ein zeigen gemacht wird das ein wolf nicht ienfach so erschossen werden darf.... Auch wenn der strafe dann vllt letztendlich ein witz ist ![]() |
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#4 |
Member
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Hallo,
ich denke Hanni hat gemeint daß sie ein Witz ist weil viel zu niedrig ausgefallen. Das hoffe ich zumindest. ![]() Grüße Thomas
__________________
Woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich höre was ich sage... Der frühe Vogel... kann mich mal... |
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#5 |
Senior Member
Join Date: Sep 2003
Location: Bad Dürkheim
Posts: 2,249
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Spielt auch keine Rolle da beide Jäger Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt haben und es jetzt erstmal vor Gericht weitergeht.
Ina |
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#6 |
Member
Join Date: Sep 2003
Location: 95182 bei Hof/Saale
Posts: 648
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Hallo zusammen,
falls es sich so wie der Bericht geschrieben ist zugetragen hat finde ich es höchst seltsam, dass man so viel Schüsse benötigt um ein Tier zu erlegen. Selbst mein Opa, der selbst Jäger ist, findet sowohl die Strafe als angemessen und hat die Meinung, dass diesen Laien-Jägern die Jagderlaubniss entzogen werden sollte. Denn wenn man nicht sicher ist ein Tier mit einen Schuss zu erlegen sollte man nicht abdrücken! Dies schafft mein Opa selbst mit seinen 87 Jahren noch! Aber bei vier oder fünf Schüssen sollten diese angeblichen Jäger lieber auf den Rummel zur Schießbuse gehen :-) Viele Grüße Markus
__________________
Bei allem immer viel Spaß wünschen: Der Franke mit der besten Freundin von allen und Bragi, Sohn Odins und dessen Gemahlin Freya und dessen Tochter Ayla :-) |
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#7 |
Junior Member
Join Date: Jul 2008
Posts: 5
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alkohol ist halt keine besonders gute schützenhilfe
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#8 |
Senior Member
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Es ist gut, dass die Jäger Einspruch eingelegt haben, weil es jetzt zu einer Medienwirksamen mit großen Auswirkung zeigenden Verhandlung kommt. Hinsichtlich des geschützten Wildtieres Wolf wäre es ja die zweite Verhandlung. Wobei die erste die Wölfin Bärbel betraf, die ja "nur" eine ausgebrochene Fähe war. Aber den Druck, den der Jäger bekommen hatte, den möchte selbst ich nicht abbekommen. Der Typ hat sogar das Land Niedersachsen hinter verklagt, weil er so stark "belästigt" worden war. Bärbel hat sich vor 3-4 Jahren südlichen von Hildesheim (liegt südlich von Hannover) "herumgetrieben".
Da die Jäger wohl nicht vorbestraft waren, fällt die Strafe eben gering aus. Die Signalwirkung ist wichtig. Das Geld wird denen nicht weh tun. Es kann auch sein, dass die Tagessätze lediglich zu hoch angesetzt worden sind und deshalb Einspruch eingelegt worden war, damit sie ihr geringeres Einkommen darlegen können. Aber es ist schon abenteuerlich wieviel Schüsse die die gebraucht haben... Christian |
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#9 |
Junior Member
Join Date: Aug 2006
Posts: 33
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