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Wölfe & Wolfshunde Informationen über Wölfe und FCI-anerkannte Wolf(s)hunderassen

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Old 07-07-2006, 21:31   #1
hanninadina
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Sieht ja klasse aus! Nö, brauchen wir nicht vertiefen, wollte nur mal so wissen wie es euch geht.

Hallo Jos,

kannst oder willst du gegen das Urteil des OVG noch weiter machen? Zum Bundesverwaltungsgericht oder falls der REchtsweg erschöfft ist zum Bundesverfassungsgericht? Da ist natürlich die 1 Monatsfrist zu beachten. Deine Rechte werden ja vom Staat beeinträchtigt. Wobei ich nicht weiß, ob du als EU-Bürger darunter fällst, weil du ja, so glaube ich, kein Deutscher bist?

Ich meine nur, bevor du jetzt ein zweites Verfahren anfängst, die Baugenehmigungsbehörde zu verklagen. In dem Urteilstenor heißt es ja, dass du sozusagen, dich nicht richtig an die Vorgaben gehalten hast. Ich versuche mal, mir das vollständige Urteil zu besorgen. "Unser" OVG Lüneburg hat z.B. die Entscheidungen im internet auf seiner homepage veröffentlicht.

Grüße lass dich nicht unterkriegen. Aber, reib dich auch nicht daran auf, sonst gehst du kaputt und hast nicht mehr genug Kraft für deine Wölfe. Ist schon schade, wenn sich jemand für eine gute SAche engagiert - Wolfs(Hybriden)auffangstation - und wird wieder mal von Vater Staat klein gemacht.

Christian
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