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Allgemeines Alles über Tschechoslowakische Wolfshunde... |
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25-11-2009, 14:09 | #1 |
Junior Member
Join Date: Apr 2008
Location: Grenze Niedersachsen/Hamburg
Posts: 189
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Hundeführerschein als Bedingung für den Hundekauf?
veralgemeinern kann man echt nicht, das stimmt wohl.
und ich mein das mit dem führerschein ja nicht so radikal wie es nun mit den "kampfhunden" ist sondern ehr son bischen das allgemein wissen über hunde was sie braucehn und ihr verhalten. ist zwar auch keine garantie aber vielleicht ne erleichterung. gibt immerhin auch genug leute die sich verdammt gut verstellen können... hab ich im tieheim viel zu oft mitbekommen |
25-11-2009, 15:30 | #2 |
Junior Member
Join Date: Nov 2009
Location: BW
Posts: 4
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Das Thema Hundeführerschein hatte ich im Sommer mit einer befreundeten Tierärztin auch durchdiskutiert....Sie bietet entsprechende Kurse für Interessierte an, und kam mit dem Vorschlag dies als Bedingung für Hundekauf zu machen. Mein Aua dabei ist mehr die Frage, wer die Kriterien bzw. den Inhalt dann dafür aufstellt....Wenn ich mir die Lobby ansehe die der DSH in D hat, und was für Ansichten da mitunter kursieren, dies auch noch unter der Mutmaßung betrachte dass die dann die Ausbildungs- und Prüfungsinhalte definieren....Dann befürchte ich in dem Zusammenhang, dass es für Familienhundehalter eher schwer werden wird, da manche Ansichten beinahe zwangsweise kollidieren müssen.
Ich schere hier nicht alle DSH Halter über einen Kamm, keine Frage, aber ein gewisses Unbehagen entsteht bei mir dann schon. Meine 5 cent Grüssle Jochen |
25-11-2009, 18:48 | #3 |
Junior Member
Join Date: Nov 2003
Location: schmerikon
Posts: 298
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diesen "hundeführerschein" bei uns Sachkundenachweis ist seit letztes jahr pflicht hier bei uns in der schweiz.
und zwar für jede rasse und alter. als Ersthundeführer sind 5 std. theorie + 5 std. praxis erforderlich (ab 2010 ist die theorie vor dem kauf des hundes erforderlich) wenn man schon einen hund hatte 5 std. praxis in der theorie geht es um haltung, pflege, ernährung rechte + pflichten ect. in der praxis mehr um kontrolle und auch den hund verstehen/lesen/führen lernen. die Abnahmestätten (hundeschulen) für diesen Nachweis wurden vom Bund bewilligt nach abgaben eines schulungskonzept (es darf sie nicht jeder einfach anbieten) was wir festellen konnten bisher ist das die hundekäufe wieder überlegter passieren, |
25-11-2009, 20:44 | #4 | |
Senior Member/ Dude
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Hallo
es geht hier nicht um den dt SCHH Halter, ich finde das solch eine "Zwagsmaßnahme" ein gewalltiger Einschnitt in die Persönlichkeitsrechte eines Menschen sind. Hie wird doch wieder vom Staat diktiert und verallgemeinert. Besser fände ich es wenn es so gehandhabt wird wie es zum größten Teil schon gemacht wird. Wenn ein Tier (unabhängig von der Rasse)oder Halter auffällig geworden sind. Ich meine das es den Menschen schon noch zustehen sollte sich wenigstens ein kleines Hobby oder eine kleine Freude gönnen zu dürfen ohne das der verhunzte Staat sich wiedermal als Diktator aufspielt und die Menschen entmündigt ....... Quote:
Ich kann mich noch an Zeiten erinnern da war ein Hund was Selbstverständliches und Niemand hat so ein Gewese gemacht, aber heut zu Tage muss ja Jeder Sesselpuber eine Daseinsberechtigung haben um wenigstens am 15. nicht rot zu werden ........
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es ist egal gegen Wen oder Was man kämpft, wichtig ist Wofür...! Lieber stehend sterben – als knieend leben ! http://www.wolfs-hunde.com Last edited by Torsten; 25-11-2009 at 20:47. |
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26-11-2009, 14:11 | #5 |
Junior Member
Join Date: Apr 2008
Location: Grenze Niedersachsen/Hamburg
Posts: 189
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ja klar die schwierigkeit dabei ist wer macht diesen führerschein. aber so wie es in der schweiz zu seine scheint finde ich es besser als andersrum zuwarten bis der hund auffällig geworden ist...
weil da ist ja auch wieder das thema was heißt auffällig und in wie fern ist der andere auch mit schuld?! wie oft hört man grundlos zugebissen, obwohl derjenige ansich selbst schuld hatte? |
26-11-2009, 23:10 | #6 |
Junior Member
Join Date: Sep 2003
Location: Dortmund
Posts: 410
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Hallo Leute!
Wieso ein Hundeführerschein? Wir hier in NRW haben eh das strengste Landeshundegesetz. Unteranderem wird hier der Sachkundenachweis (Hundeführerschein) für 20/40 Hunde und Listenhunde gefordert. Man muss ihm vorlegen wenn man seinen Hund beim Ordnungsamt anmeldet und noch keine 3 Jahre einen 20/40 oder Listenhund hatte. So dies ist die Theorie und jetzt die Praxis. Erst heute (und sowas passiert fast jeden Tag) kommt mir eine Frau mit einen, doch so problemlosen Normalhund der Rasse Labrador (20/40 Hund) entgegen. Schreit schon von weitem "Meiner kann nicht mit Rüden" und versucht dabei mit ihrem Labby in den Wald auszuweichen. Ich gehe weiter auf dem Weg und halte meinen Rüden wie üblich ca. 6 m vor der Begegnung mit den anderen Hund am Halsband fest. Der Labby dreht durch, zerrt seine Führerin wild geifernd ca. 8 m auf mich zu. Sie war in keinstem Fall in der Lage diesen Hund zu halten oder zu kontrollieren. Sie hätte aber laut unseren Landeshundegesetz die nötige Qualifikation haben müssen um ihren Hund kontrollieren und führen zu können. Andere Sache. Was soll ich von der Qualifikation anderer Hundeführer halten, wenn mich erwachsene Hundeführer fragen ob mein Hund lieb sei? Mich dann verständnislos ansehen wenn ich frage, ob ich einen Hund oder ein Kind dabei habe. Es gibt weder liebe Kinder noch liebe Hunde. Das Verhalten was wir als"lieb" bezeichenen ist einzig und allein eine momentane Verhaltensweise des Hundes oder Kindes, was wir positv finden. Die richtige Frage wäre gewesen, ob mein Hund mit anderen Hunden verträglich, oder ähnliche Begriffe, ist. Dies ist meine Ansicht über den unkontrolliert wucherden Paragrafenwahn, der gar nichts bringt. Sehes so wie Torsten. Gruss Beowulf
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Parole! Niemals aufgeben! |
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