Quote:
Originally Posted by Heiko
Also ist das Teletac bei euch in NRW noch nicht generell verboten?
|
Hallo Heiko!
In dem Link, den Adi reingesetzt hat, ist im letzten Abschnitt folgendes zu lesen:
Das Tierschutzgesetz verbietet den Einsatz von Elektroreizgeräten nicht generell, sondern nur bei unsachgemäßer Verwendung, nämlich wenn dem Hund bei der konkreten Verwendung nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.
In keinem Bundesland ist derzeit eine allgemeinverbindliche abweichende
Ausnahmeregelung durch den Landesgesetzgeber getroffen.
Sowohl der Erwerb als auch der Besitz von Elektroreizgeräten sind straffrei. Auch ist die Verwendung dieser Geräte am Hund erlaubt wenn technisch und durch sachkundige Anwendung sichergestellt ist, dass dem Hund durch die Verwendung keine erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Dabei ist wohl besonders die "sachkundige Anwendung" zu beachten.
Außerdem geht daraus hervor, dass das nicht nur für NRW, sondern für ganz Deutschland gilt.
Gruß Marion