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| Erziehung & Charakter Was muss man bei einem Welpen beachten, wie sozialisiere ich ihn, die meisten allgemeinen Probleme mit dem TWH, wie löse ich sie |
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#11 | |
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Member
Join Date: Dec 2003
Location: Dortmund
Posts: 799
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In dem Link, den Adi reingesetzt hat, ist im letzten Abschnitt folgendes zu lesen: Das Tierschutzgesetz verbietet den Einsatz von Elektroreizgeräten nicht generell, sondern nur bei unsachgemäßer Verwendung, nämlich wenn dem Hund bei der konkreten Verwendung nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. In keinem Bundesland ist derzeit eine allgemeinverbindliche abweichende Ausnahmeregelung durch den Landesgesetzgeber getroffen. Sowohl der Erwerb als auch der Besitz von Elektroreizgeräten sind straffrei. Auch ist die Verwendung dieser Geräte am Hund erlaubt wenn technisch und durch sachkundige Anwendung sichergestellt ist, dass dem Hund durch die Verwendung keine erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Dabei ist wohl besonders die "sachkundige Anwendung" zu beachten. Außerdem geht daraus hervor, dass das nicht nur für NRW, sondern für ganz Deutschland gilt. Gruß Marion |
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