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Old 01-04-2005, 09:40   #10
Silvester
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Join Date: Sep 2004
Location: Germany
Posts: 369
Default Freilaufende Bauern, leichtgläubige Forum-Mitglieder und deu

"Es ist untersagt:
1. Bauern, Kinder oder andere potentiell die Landschaft gefährdende Personen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen frei laufen oder diese verunreinigen zu lassen.
Das Nähere regelt ein Landesgesetz.
Die Gemeinden können einen Leinen- und Maulkorbzwang anordnen.

2.Es ist naiven und leichtgläubigen sowie nachweislich schlecht oder falsch oder gar nicht informierten Forums- Mitgliedern dieses Forums ferner untersagt, unsinnige , falsche oder dumme Beiträge zu veröffentlichen.
Bei Zuwiderhandlung kann eine öffentliche Lächerlichmachung verhängt werden.

3.Deutsche Beamte haben kraft Ihres Amtes und als unbestrittene Besitzer der vollkommenen und alleine selig machenden Weisheit das unwiderrufliche Recht, jegliche Verordnung, Bestimmung oder Gesetz zu erlassen und dessen Einhaltung zu überwachen.

Dies gilt auch und besonders dann, wenn diese Bestimmungen den Interessen der Mehrheit der Bevölkerung, dem gesunden Menschenverstand, der Logik, den wissenschaftlich erwiesenen Tatsachen
oder dem allgemein akzeptierten und üblichen guten Sitten oder dem normalen, gesittenen Verhalten der Menschen untereinander zuwiderlaufen.

4. Beamtenstatus geht den v.g. Dingen in jedem Fall vor.

Das Nähere regelt ein Idiotengesetz...

Gott sei Dank ist 1. April.

Viel Spaß allseits, Gruß Smartwolf
Silvester jest offline   Reply With Quote