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Clubs & Rechtliches Informationen über TWH - Clubs in anderen Ländern, TWH-Bestimmungen und Clubregeln

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Vecchio 03-30-2005, 02:06 PM   #1
Dajka
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predefinito Freilaufende Hunde auf landwirtschaftlichen Flächen

Es ist untersagt und verboten seinen Hund auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und Wiesen während des Wachstums und der Beweidung frei laufen zu lassen und diese mit Kot zu verunreinigen.
Es gilt ein Betretungsverbot während der Wachstumsphase.
Dies kann unter Umständen bis zu 15000¤ kosten
darum wird darauf hingewiesen auf den Wegen zu bleiben, den Kot wieder mitzunehmen oder seinen Hund im eigenen Garten auslaufen zu lassen.
Gemäss des LNatSchG §37Abs1,64Abs2 Ziffer18+19 §37Abs.4 und LLG§28Abs.1

So stand es im Neulinger Amtsblatt,LK Pforzheim Baden-Württemberg
Frohe Ostertage

Birgit
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Vecchio 03-30-2005, 07:20 PM   #2
Beowulf
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Hallo? Soll ich meinen Hund tragen und ihm beibringen aufs Katzenklo zu gehen? Ich bin zwar schwerer als ein Hund und mein Stollenprofil zerstört auch mehr das Wachstum, aber ich darf ja aufs Feld laufen. Warum güllen die Landwirte mit Kuhdung etc. die Felder, wenn das dem Wachstum schadet? Schweben Kühe eigendlich über den Boden? Für mich hinterlassen die immer dicke Hufspuren.

Wahrscheinlich ist das ein verfrühter Aprilscherz, wie letztes Jahr, als alle Kinder ein Wahlrecht bekommen sollten.

Gruss
von einen ziehmlich verwunderten Beowulf
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Vecchio 03-30-2005, 08:08 PM   #3
Kerstin
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Hi Beo, ist leider kein Aprilscherz.

Ist dir eigentlich klar, dass Kühe, Pferde usw. "verseuchtes" also von Hundekot und -urin verunreinigtes Heu nicht fressen? Du pinkelst doch auch nicht auf deinen Kopfsalat im Garten, oder?

Den Bauern entstehen da Schäden, und jeder Hundebesitzer, der seine Hunde auf landwirtschaftliche Flächen schei.... läßt zieht sich den Zorn der Bauern zu. Einige haben z.B. auch schon damit angefangen, Gift auf ihren Flächen auszulegen, um Hunde zu vergiften, bzw. fern zu halten.

Und das wollen wir doch alle nicht, oder?

Im übrigen bist du dazu verpflichtet, die Häufen zu beseitigen (ist aber zu Bundesland zu Bundesland verschieden... )

Gruß, Kerstin
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Vecchio 03-30-2005, 08:49 PM   #4
Beowulf
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Hallo Kerstin!
Das Pferde es nicht fressen, ist mir bekannt. Von Kühen wusste ich nicht. Habe aber auch noch nicht gehört, das Pferde oder Kühe verhungert sind, weil ein ganzes Feld verseucht war und sie nichts fressen konnten. Auch wenn Pferd und Kuh Gras fressen, was mit Pflanzenfresserkot gedüngt ist, und es verschmähen wenn Fleischfresserkot drauf liegt. So gibt es immer noch genug Füchse, Marder und Katzen die sich nicht davon abhalten lassen.
Es sagt mir auch mein gesunder Verstand, das man im Wachstum nicht auf Feldern rumläuft, sondern am Feldrand geht. Dafür brauche ich keine Verbote. Habe auf dem Feld, wo ich täglich drüber gehe, aber auch keine Hundehaufen gesehen. Und hier laufen viele Hunde am Rand lang. Die liegen auf dem Wiesenstreifen daneben. Scheinbar mögen die Hunde nicht aufs Feld machen, sondern dahin, wo jeder Hund die Tretmine auch findet. Und das ist am Rand und nicht mitten drauf. Also kommt die Natur auch ohne Verbote zu ihrem Recht.

Gruss
Beowulf
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Vecchio 03-31-2005, 10:27 AM   #5
Silvester
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Die angesprochene Verordnung mag wohl tatsächlich existieren, schließlich sind wir in Deutschland und mancher Staats-oder Gemeindediener glaubt wohl immer noch Alles und Jedes reglementieren zu können oder zu müssen.
Damit müssen wir wohl hier leben- aber man muss solche offensichtlichen
Lächerlichkeiten und Unsinnigkeiten m.E. nicht unbedingt nachgeben, d.h. sich daran halten. Ich jedenfalls würde es bedenkenlos "darauf ankommen lassen"

Die ganze Sache erinnert mich sehr an die bekannte EU- Verordnung zum korrekten Krümmungsradius von genormten Bananen...

Man muss das nicht ernst nehmen und sollte es wirklich besser als Aprilscherz betrachten - selbst wenn es amtlicherseits ernst gemeint ist.

Am Besten sind , wie man sieht, immer noch Real- Satiren....
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Vecchio 03-31-2005, 10:51 AM   #6
Dajka
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predefinito freilaufende hunde auf landwirtschaftlichen flächen

Rinder bekommen vom Hundekot Würmer welche sich im Fleisch ansiedeln....
na dann guten appetit.

es ist kein Aprilscherz weder Hund noch Mensch dürfen auf die Felder. Was auch geahndet wird, z.b. in Tübingen gibts harte Strafen, daran schon Vieh eingegangen ist.

Also lasst Euch nicht erwischen
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Vecchio 03-31-2005, 01:34 PM   #7
Kerstin
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Hier für Smarten, und die, die es wirklich interessiert, sogar für euer Bundesland. Vielleicht habt ihr ja Glück .

http://www.bfn.de/09/0907.htm

PS Naturschutz = Tierschutz = Geht uns alle an

Grüße
Kerstin
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Vecchio 03-31-2005, 02:10 PM   #8
RPaul
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Wo ich wohne, haben wir zum Glück keine Landwirtschaft, nur tiefsten Wald.
Aber wenn das mit der Schädlichkeit zutrifft, sollte man als Hundehalter im Sinne der Konflikt-Vermeidung schon Rücksicht nehmen. Deutsche Landwirte haben es schwer genug.
Ralf
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Der Trelph ist ein Einzelgänger !!!
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Vecchio 03-31-2005, 04:12 PM   #9
Sabrina Schmidt
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Ich finde es zwar auch schwachsinnig mit diesen Gesetzen, aber manche Leute brauchen sie eben...*augenroll*

Wir haben ja einen Bauernhof. Die Landwirdschaftlichen Flächen gut 23 Hektar sind an einen Öko Betrieb verpachtet. Dieser betreibt Ökologischer Anbau..und ich denke die Würden sich bedanken wenn sie Sillagen Ballen aufwickeln mit Hundekot drinne der über sommer so richtig schön Zeit hatte in der Sonne zu faulen. für alle nichtwissenden: Sillagenballen sind die weiß umwickelden Ballen. Das Gras wird bei Erntezeit (meist August-September) geschnitten und meist direkt zu Rundballen gepresst. Dadurch das dass Gras noch voller Saft ist endsteht im inneren eines solchen Sillageballen hitze und eine hohe Luftfeuchte. Somit würde auch der Hundekot nicht Trocknen sondern richtig schön vergammeln. Und wenn jetzt einige Sagen...und mir doch egal ich geh weiterhin mit meinem Hund auf´s Feld, den halte ich persönlich als Tierquäler...man bedenke das Kühe durch verseuchte Sillage schlimme Koliken bekommen. Klar, welcher Bauer gibt seinen Tieren Sillage die schimmelig riecht und Kühe fressen solches auch nicht. Aber nur wenn sie am tag auf die Weide kommen und frisches Gras fressen können. Es gibt aber genug Landwirte die nur an ertrag denken und es ist ihnen Scheiß egal was die Kühe zu fressen bekommen...und eine Kuh die 24 Stunden im Ständer steht, auf den Bauer angewiesen ist und vielleicht einmal am Tag was zu fressen bekommt die Frist auch vor Hunger schimmelige Sillage....Ich hoffe ich habe einige hier zum Nachdenken gebracht...und Tierschutz geht uns alle was an!!

Liebe Grüße
Sabrina
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Vecchio 04-01-2005, 09:40 AM   #10
Silvester
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predefinito Freilaufende Bauern, leichtgläubige Forum-Mitglieder und deu

"Es ist untersagt:
1. Bauern, Kinder oder andere potentiell die Landschaft gefährdende Personen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen frei laufen oder diese verunreinigen zu lassen.
Das Nähere regelt ein Landesgesetz.
Die Gemeinden können einen Leinen- und Maulkorbzwang anordnen.

2.Es ist naiven und leichtgläubigen sowie nachweislich schlecht oder falsch oder gar nicht informierten Forums- Mitgliedern dieses Forums ferner untersagt, unsinnige , falsche oder dumme Beiträge zu veröffentlichen.
Bei Zuwiderhandlung kann eine öffentliche Lächerlichmachung verhängt werden.

3.Deutsche Beamte haben kraft Ihres Amtes und als unbestrittene Besitzer der vollkommenen und alleine selig machenden Weisheit das unwiderrufliche Recht, jegliche Verordnung, Bestimmung oder Gesetz zu erlassen und dessen Einhaltung zu überwachen.

Dies gilt auch und besonders dann, wenn diese Bestimmungen den Interessen der Mehrheit der Bevölkerung, dem gesunden Menschenverstand, der Logik, den wissenschaftlich erwiesenen Tatsachen
oder dem allgemein akzeptierten und üblichen guten Sitten oder dem normalen, gesittenen Verhalten der Menschen untereinander zuwiderlaufen.

4. Beamtenstatus geht den v.g. Dingen in jedem Fall vor.

Das Nähere regelt ein Idiotengesetz...

Gott sei Dank ist 1. April.

Viel Spaß allseits, Gruß Smartwolf
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Vecchio 04-01-2005, 09:47 AM   #11
Silvester
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Postscriptum:

Bei Tatbestand eines frei auf einer Wiese laufenden oder gar diese in irgendeiner Art verunreinigenden Hundes muss der Landesverteidigungsfall erklärt, der zuständige Bundesminister sowie der Bundeskanzler umgehend informiert, die UNO und die NATO mobilisiert und Red- Alert für deren Nuklearwaffen ausgerufen werden.

Das nächstgelegene Irrenhaus ist gleichfalls sofort zu benachrichtigen...
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Vecchio 04-01-2005, 10:23 AM   #12
Dajka
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predefinito freilaufende hunde auf landwirtschaftlichen flächen


@ Smartie
solche dummen Sprüche können nur von Ostgoten aus dem hintersten Sachsen kommen....
Du bist der reinste Aprilscherz
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Vecchio 04-01-2005, 11:13 AM   #13
Silvester
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Getroffene Hunde bellen...!

Ich bin übrigens nicht aus den neuen Bundesländern. Liebe "Daijka" -
du hast offensichtlich nicht nur keinen Humor und keinen Verstand sondern bist auch noch voreingenommen gegenüber Menschen aus den östlichen Bundesländern.

Prima, solche Leute brauchen wir !

(Das war Ironie - schlag`mal im Lexikon nach, was das ist !!)


Smartwolf
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Vecchio 04-01-2005, 11:38 AM   #14
Dajka
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Tja Pech eben...
hab eben einen Humor den nicht jeder versteht
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Vecchio 04-01-2005, 04:51 PM   #15
hanninadina
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Das ist kein Aprilscherz!!! AB heute ist in Niedersachsen bis zum 16.07.2005 Leinenzwang, um das Jungwild bzw. die Mütter mit ihrem Nachwuchs nicht zu gefähren. Klasse Lobby haben hier die Jäger.

wie sieht es so bei euch aus?

Christian
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Vecchio 04-01-2005, 07:43 PM   #16
Beowulf
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Ich weiss nicht, genau genommen interessiert es mich auch nicht. Ich passe immer auf, nicht nur in der Zeit wo es Kitze gibt. So etwas an ein Datum zu binden ist genauso Schwachsinng wie ein Rauchverbot in Wäldern vom 1.4-30.9 eines Jahres aus zu sprechen. Wenn es am 15.10. immer noch knochentrocken ist, dann ist trotzdem Waldbrandgefahr. Ich bin ein Mensch der vorrausschauend Denken kann und brauchen weder Parkverbotschilder in Feuerwereinfahrten noch irgendwelche Verbote für Landwirtschaftliche Flächen.
Wer kennt von euch eigendlich das Buch "Pfeifen untern Wasserstrahl verboten"? Da sind recht lustige Gesetze drin. Typisch Deutsch, die Toilettenbenutzungsverordnung von Sachsen-Anhalt, oder ein anderes Bundesland. Ist recht sinnvoll so eine Anweisung wie man auf die Toilette gehen muss. Da wiehert der Amtsschimmel.

Aber nochmal zu dem freilaufenden Hunden auf Feldern. Angeleinte Hunde können doch auch auf Felder sch..... und was ist mit Kleinkindern, die mal eben schnell müssen? Wenn die aufs Feld sch... müssen die dann auch 15.000 Euro bezahlen? Oder sind die Eltern dazu verpflichtet, die Kinder in die Hose machen zu lassen?
Für mich sind Gesetze dazu da, damit Juristen nicht arbeitslos sind. Und wenn ich bei irgend einer Verletzung erwischt werde, dann kann ich schon die Konsequenzen tragen. Ich hab ja schliesslich vorher gewusst, das ich im Parkverbot stehe, oder das hier Leinenzwang ist. Wenn ich sie nicht tragen will, dann muss ich mich ans Gesetz halten. Aber mein Verstand sagt mir ob es sinnvoll ist den Hund hier anzuleinen, nicht ein Gesetz. Bisher bin ich gut damit gefahren.

Gruss
Beowulf
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Vecchio 04-02-2005, 09:13 AM   #17
Silvester
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Sehr richtig und wahr ! Kann mich der Meinung von "Beowolf" nur voll anschliessen.
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Vecchio 04-02-2005, 09:50 AM   #18
Heiko
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Hallöchen,

sehe ich auch nicht anders, guter Beitrag von "Beo".

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Niemand kann Dir nehmen was Du bist, weil Deine Kraft in Dir unendlich ist !
vom Westerwälder Berg
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Vecchio 04-05-2005, 07:14 PM   #19
Danje
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Hi Beo und alle anderen; seht folgendes bitte mit etwas Ironie:

Also 1. ist es gesetzlich verboten in der Öffentlichkeit mal so auf's Klo zu gehn........

Und 2. : (ist absolut kein Angriff auf Pferdehalter)
Hier in HH muss man seine Hundehäufchen aufheben und entsorgen (Dafür gibt's bei der Mülle Tütchen umsonst); aber Rossäpfel hebt keiner auf


Wulfin
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Vecchio 04-05-2005, 08:21 PM   #20
Sabrina Schmidt
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Hast Du eine Ahnung....in Wien (?) wo man Kutsche fahren kann ist es ab 2004 (?) Vorschrift an der Kutsche ein Pedal zu haben, welches beim drauftreten eine art Schippe rausschiebt die dann die Pferdeäpfel auffängt...also nix mit auf die Straße Äppeln....Es gibt sogar extra "Entlade"Stationen für die Behälter unter der Kutsche wo die Äpfel gelagert werden
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