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Old 08-07-2007, 21:29   #15
citywolf
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Originally Posted by ck.one View Post
Ich habe mir die AGB`s eigendlich sehr genau durchgelesen... und auch ein befreundeter Jurastudent hat dieses getan.
Ein Hund muss § 7.3 Ihrer AGB`s den Reisepreis eines Kindes zwischen 6 und 14 entleisten, somit ist der Hund beförderungstechnisch ein Kind, was ihn auch als juristische Person zu einem Kind macht!!!
Hier der entsprechende Auszug aus den AGB s:

Nr. 600 des Tarifverzeichnisses Personenverkehr (Tfv 600)
Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG
Gültig vom 06. März 2006 an

7.3 Tiere

Lebende Haustiere, die klein (bis zur Größe einer Hauskatze), ungefährlich und in Behältnissen wie Handgepäck untergebracht sind, können mitgenommen werden. Die Behältnisse müssen so beschaffen sein, dass Beeinträchtigungen für Personen und Sachen ausgeschlossen sind. Die Beförderung dieser Tiere erfolgt unentgeltlich. Darüber hinaus können Hunde, die in Behältnissen wie Handgepäck nicht untergebracht sind oder nicht untergebracht werden können, unter der Voraussetzung mitgenommen werden, dass sie angeleint und mit einem für sie geeigneten Maulkorb versehen sind.
Für diese Hunde sind die Fahrpreise wie für alleinreisende Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren zu bezahlen (s. Nr. 3.7).

Der Aufpreis für ICE Sprinter (s. Nr. 3. ist nicht zu zahlen. Alle weiteren Tiere sowie Tiere mit ansteckenden Krankheiten sind von der Beförderung ausgeschlossen. In Wagen mit Verpflegungseinrichtungen dürfen Tiere, mit Ausnahme von Blindenführ- und Begleithunden im Sinne von § 145 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX, nicht mitgenommen werden.
Des weiteren sind Blindenführ- und Begleithunde im Sinne von § 145 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX vom Maulkorbzwang ausgenommen.


Einfach Übersetzt: Alleinreisende Kinder fahren nicht umsonst, somit musst du auch für deinen Hund bezahlen.

Gruß
Adi
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