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Clubs & Rechtliches Informationen über TWH - Clubs in anderen Ländern, TWH-Bestimmungen und Clubregeln |
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#1 |
Junior Member
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hallo angelika,
siehe auch hier http://www.polizei.bayern.de/news/re...dex.html/11022 kann man alles nachlesen auch bei kampfhunden läuft es immer wieder auf das ermessen der gemeinde komunen aus. p.s in münchen war bis vor kurzem mein kenntnisstand das auch die listenhunde laut ihrer hompage aktuell immer noch nicht eine haftplicht brauchen.... lg mariana ironie on kommt immer wieder auf die wählergunst an wie etwas ausgelegt wird. bei uns hat der bgm bürgermeister einen hund und schon wird da etwas andere geschütze aufgefahren nämlich keine auch nicht bei listenhunde sondern nach ermessen. also nach einzelfällen zu beurteilen. |
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#2 |
Guest
Posts: n/a
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In Nordrhein-Westfalen ist die Haftpflichtversicherung für alle Hunde die über 20kg Gewicht und/oder über 40cm Schulterhöhe haben vorgeschrieben.
Wobei meiner Meinung nach jeder Halter eine Haftpflicht für seinen Hund haben sollte. Es ist einfach eine Frage des Verantwortungsbewusstseins. |
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#3 |
Junior Member
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hallo julia,
stimme ich dir voll die haftplichtversicherung gehörte m.E. tatsächlich zu einer pflicht für alle gemacht. lg mariana |
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#4 | |
Junior Member
Join Date: Nov 2004
Location: Wien
Posts: 409
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![]() In Österreich sind in Wien und OÖ sind Hundehaftpflichtvsg. Pflicht, bei den anderen Bundesländern weiß ichs nicht sicher. Hundehalter, die in Wien leben, können sich für 1 Jahr von der Hundesteuer befreien lassen, wenn sie den Wiener Hundeführschein machen. Allerdings kostet der Antritt zu dieser Prüfung die Hälfte der Hundesteuer für 1 Jahr... ![]() |
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#5 |
Member
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Die Hundesteuer gilt als "Lenkungssteuer", d.h. sie ist für die Kommunen eine Möglichkeit, den Bestand der Hunde in der eigenen Kommune zu regeln. Deshalb auch oft erhöhte Sätze für Zweit- und weitere Hunde und deshalb auch oft übermässig hohe Steuern für die ungewollten sogenannten "Kampfhunde"...
Von der Hundesteuer ausgenommen sind normalerweise diejenigen Hunde, die ausschliesslich für das Einkommen gehalten werden. Steuerermässigt oder steuerbefreit sind oftmals Hunde, die zum Wohl oder zur Hilfe von Menschen gehalten werden, also Blinden- und Behindertenhunde oder geprüfte aktive Rettungshunde. Ermässigungen kann es geben für Begleithundeprüfung oder Hundeführerschein. Das erklärt vielleicht, warum manche Hunde mit VPG eine Steuerermässigung erhalten, weil diese im Normalfall die BH abgelegt haben... Gruss, Petra Last edited by Julia; 02-12-2008 at 01:16. |
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#6 | ||
Guest
Posts: n/a
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Wegen Umbau reinkopiert:
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Last edited by Julia; 02-12-2008 at 01:32. |
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