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Clubs & Rechtliches Informationen über TWH - Clubs in anderen Ländern, TWH-Bestimmungen und Clubregeln

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Old 09-02-2004, 19:32   #1
hanninadina
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Hallo Vincent,

weil du neu bist in diesem Forum auch von mir größtes Lob!!! Du hast es mit einer lockeren souveränen Art auf den Punkt gebracht. Pragmatische Lösungen machen das Leben leichter. Wenn man keinen Draht zum jeweiligen Ordnungsamt hat, sei es, dass man Anwalt ist oder im örtlichen Stadt- oder Gemeinderat sitzt oder gar selbst in der Verwaltung arbeitet, ist es besser, den Ball flach zu halten. Ich wohne auch einem 6.500 Seelen Dorf. Obgleich bei mir auf dem Feld ca. 15 Hunde täglich Spazieren geführt werden, sind es überwiegend 12 kleine bis Kniehohe Hunde = Dackelhochnehmer. Diskussionen nutzen nichts. Vorsorglich werden die Hunde an die Leine genommen, und dadurch Machogehabe (aus Angst) provoziert, Mini auf dem Arm gegen 68 cm Widerristhöhe.

Den Spass sollte man sich nicht verderben lassen.

Richtig ist allerdings, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamtes selbst die entsprechenden Satzungen u.ä. kennen sollten.

Falls mal kurzer rechtlicher Rat erwünscht ist, mailt mich an, ich bin Anwalt, kenne natürlich nicht die einzelnen Satzungen der jeweiligen Gemeinden und Städte. Kann aber vielleicht im Falle eines Falles mal vermitteln.

Grüße

Christian
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