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Wölfe & Wolfshunde Informationen über Wölfe und FCI-anerkannte Wolf(s)hunderassen

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Old 08-02-2007, 23:57   #1
Alpharanger
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Hi Jos

Was ich von solchen Aktionen halte weißt du ja.
Darüber haben wir ja schon öffter gesprochen.
Ich finde es eine Schande, das sich die Provinz-Beamten über Internationales Recht setzten dürfen und das ganze ungestraft.
Wenn in Deutschland jemand ein Tier hält was auf WA1 steht, macht er sich erstmal immer strafbar sobald für das Tier keine Papiere da sind.
Dann macht man sich strafbar, wenn man keine Haltungsgenehmigung hat ( die man mit einem DIN A4 schreiben ganz leicht bekommt, selbst in Bayern).
Und noch mehr Strafbar, macht man sich wenn man so ein Tier tötet (egal wie).
Also wer gibt den Behörden das Recht, zu Urteilen, ob sie sich über das Woshingtoner Artenschtzabkommen hin weg setzten dürfen und ein solches Tier ein zu schläffern.
Vor wem muß sich das Veterinäramt eigentlich verantworten?
Weil wenn ein Tier beschlagnahmt wird muß es erst in Karantähne und anschließend Artgerecht untergebracht werden.
Bei wievielen Tiergärten wurde den angefragt ob sie das Tier aufnehemen können?
Alles in allem finde ich die willkühr unserer Beamten zum kotzen.
__________________


Ich wünsche euch was, vor allem viel Spaß mit den Hunden
http://www.wolfs-hunde.com
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