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Old 07-07-2007, 21:12   #1
ck.one
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Default Frechheit der Bahn!

Hallo,
wie wahrscheinlich alle wissen, verlangt die Bahn, bei der Mitnahme des Hundes das Entgeld für ein Kind von 6-14 Jahren.
Prinzipiell sehe ich dadrin kein Problem, der Hund wird ja von a nach b befördert!
Aber, ich habe mir, da ich als Student ja nun nicht so viel geld habe, eine Bahncard besorgt, da in den AGB`s stand (und auch damit geweorben wird) dass ein Kind zwischen 6 und 14 Jahren unentgeldlich mitgenommen werden darf. In den öffentlichen AGB`s die ich mir erstmal zu diesem Thama zu gemüte geführt habe, stand nicht drin, dass das nicht für Hunde gillt!
Da der Hund beförderungstechnisch als Kind zählt, müsste er in diesem Fall ja auch juristisch als Kind zählen, somit müsste Die Bahn der Werbung nachkommen.
Tut sie aber nicht und ich musste nachzahlen und wurde angemacht, das nächste mal würde es 40 Euro kosten, fahren ohne gültigen Fahrschein!

Darauf hin habe ich hjeute diese e-mail verfasst!

Eine Frechheit!
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich empfinde es als eine Frechheit, was die deutsche Bahn mit Hundebesitzern veranstaltet!
Ich bin Student, habe einen Hund und Reise als solcher mit Hund zum Studieren und zu meiner Freundin.
Da mich das bislang immer viel Geld gekostet hat, habe ich mir die Bahncard 25 gekauft, neben den Sparpreisen darf man nämlich auch ein Kind zwischen 6 und 14 mitnehmen, unentgeldlich!
Für meinen Hund muss ich genau dieses Entgeld bezahlen (was ich auch irgendwo einsehe, auch wenn der Hund unter den Sitzen liegt, er wird befördert).
Ich habe mir die AGB`s eigendlich sehr genau durchgelesen... und auch ein befreundeter Jurastudent hat dieses getan.
Ein Hund muss § 7.3 Ihrer AGB`s den Reisepreis eines Kindes zwischen 6 und 14 entleisten, somit ist der Hund beförderungstechnisch ein Kind, was ihn auch als juristische Person zu einem Kind macht!!!
Also darf ein Hund unentgeldlich mit der Bahncard Mitfahren, solange Herrchen sich ein Ticket mit der Bahncard 25 kauft und das Ticket mit dem Vermerk Kind kauft!
Auch in den AGB`s der Bahncard ist dieses Vermerkt! jedoch keine Rede davon, dass der Hund eine Ausnahme bildet.
Jetzt Reise ich mit meiner Bahncard zu meiner Freundin und soll dann nochmal den Preis für den Hund bezahlen ?
Ich habe meinen Frust nicht an dem netten Bediensteten des Metronoms ausgelassen, aber nun an Ihnen!
Es ist eine Frechheit sondergleiches! Der Hund liegt auf dem Boden, belegt also nicht einmal einen Sitzplatz, sollte der Zug ziemlich ausgebucht sein schiebe ich den Hund sogar unter meinen Sitz und lasse jemanden auf dem Sitz meines Hundes fahren... und nun sagen Sie mir, dass ich dafür noch zusätzlich, zur Bahncard geld bezahlen soll ? Sagen Sie mal, spinnt die Bahn ?
Ich möchte bitte den Ausnahmekatalog haben, sollte dieser beim bereit erklären der AGB`s nicht anhängig gewesen sein, so ist dieses Rechtsungültig und ich werde mein Recht mittels Juristen einklagen (und glauben Sie mir, ich tue es). Sollte es anhägig gewesen sein, so will ich mein Geld für die Bahncard zurück, und werde, sollte die Mitnahme meines Hundes sonst nicht auf Kulanz geschehen, dieses Publick machen, in bekannten Medien.

Nicht erfreut
Christopher Klüppel

sicher etwas sher böse... aber irgendwas muss geschehen
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